Der Jahresbericht der IGEB ist publiziert. Dieser gibt einen guten Überblick über die Themen, welche die IGEB im 2024 beschäftigte. Hohe Energiepreisen und die stetig steigenden Netzkosten belasten die Unternehmen nach wie vor erheblich. Es war ein intensives Jahr mit enger Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftsverbänden, dem Bundesrat und den Behörden.
Claudia Walker





Neue Reservekraftwerke sollen ab 2026 die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Nach Direktverhandlungen mit möglichen Anbietern hat das BFE die eingegangenen Offerten ausgewertet. Der Bundesrat wurde informiert, dass das UVEK entschieden hat, fünf Projekten mit einer Leistung von insgesamt 583 Megawatt den Zuschlag zu erteilen.
Der Bundesrat hat sich mit der Umsetzung des geplanten Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU befasst. Im Zentrum standen die Umsetzung der Strommarktöffnung für alle Endverbraucher in der Schweiz, die künftige Grundversorgung sowie der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und des Personals in der Stromwirtschaft.
Die Stromversorgungssicherheit war im vergangenen Winter durchgehend gewährleistet. Auch für den kommenden Winter schätzt die ElCom die Ausgangslage grundsätzlich als gut ein, Unsicherheiten bestehen vor allem im Zusammenhang mit der Wiederbefüllung europäischer Gasspeicher. Die ElCom empfiehlt eine Reserve von mindestens 500 MW für 2030 und 700 bis 1’400 MW für 2035.
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung gutgeheissen und rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Verordnung gilt bis Ende 2028. Die beschlossenen Massnahmen sollen die Kreislaufwirtschaft der Schweiz stärken und Arbeitsplätze erhalten.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Tarifjahr 2026 auf 3,43% fest. Damit liegt der WACC tiefer als im Tarifjahr 2025 (3,98%) und wird die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 um rund 124 Millionen Franken entlasten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 einer Änderung der Stromversorgungsverordnung zugestimmt, mit der die Berechnung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) angepasst wird. Der WACC legt die risikogerechte Entschädigung für das in die Stromnetze investierte Kapital fest. Die Anpassung tritt am 1. März 2025 in Kraft und wird die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 um 124 Millionen Franken entlasten.
Der Schweizerische Gewerbeverband organisierte die 75. Gewerbliche Winterkonferenz 2025 in Klosters. Mit dem Motto «Energie und gute Rahmenbedingungen für KMU» standen Themen wie die Energiewende, digitale Transformation und die Rolle von KMU in einer globalisierten Wirtschaft im Mittelpunkt.
Der Bundesrat hat die nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet. Sie enthält das Leitbild und die Ziele des Bundesrates zu Wasserstoff und Power-to-X-Derivaten. Weiter schlägt sie Massnahmen für den Aufbau des inländischen Wasserstoffmarktes und die Anbindung an den europäischen Markt vor.
Die grossen Schweizer Stromkonzerne erzielen Rekordgewinne, da sie von den gestiegenen europäischen Strompreisen profitieren. Diese Gewinne fliessen in Form von hohen Dividenden an die Eignerkantone, was in der Industrie und bei Politikern auf Kritik stösst. Ein interessanter Artikel ist im Sonntagsblick erschienen.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen eröffnet. Ziel ist es, die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter zu beschleunigen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. März 2025.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung den Bericht «Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze» gutgeheissen. Die periglazialen Gebiete bieten für den Ausbau der inländischen Wasserkraft ein grosses theoretisches Potenzial.
Gemäss geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 1.3 Millionen Franken für rund 129 Millionen Kilowattstunden oder rund 0.3% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2023.
Am 5. Dezember 2024 lud die IGEB zum ersten Parlamentarier-Lunch ins Bellevue Palace in Bern ein. IGEB-Präsident Stephan Sollberger begrüsste die Gäste und gab spannende Einblicke in die «gelebte Kreislaufwirtschaft der energieintensiven Branchen». Eine Podiumsdiskussion, ein köstliches 3-Gang-Menü und angeregte Gespräche an den Tischen rundeten den Anlass ab.
Die IGEB war Gründungsmitglied bei der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW). Die EnAW ist für unsere Mitgliedfirmen ein verlässlicher Partner zwischen Wirtschaft und Behörde. Seit vielen Jahren begleitet die EnAW unsere Mitgliedfirmen, damit sie ihre Energie- und Ressourceneffizienz kontinuierlich steigern und dabei auf erneuerbare Energien setzen.
Um die Stromversorgung in den kommenden Jahren abzusichern, will der Bundesrat die Winterreserveverordnung bis 2030 verlängern. Grund dafür ist, dass bis zum Winter 2026/27 noch keine neuen Anlagen zur Ablösung der bestehenden Reservekraftwerke bereitstehen werden. Zudem befindet sich die Vorlage zur Verankerung der Stromreserve im Stromversorgungsgesetz noch in der parlamentarischen Beratung.
Nach mehrjährigen Verhandlungen mit den Übertragungsnetzbetreibern und Stromaufsichtsbehörden der Nachbarländer wurde eine Vereinbarung über die Berücksichtigung des Schweizer Netzes in der europäischen Kapazitätsberechnungsregion Core abgeschlossen. Die ElCom hat den Vertrag zwischen Swissgrid und den Übertragungsnetzbetreibern der Region Core genehmigt, schreibt sie in ihrem Communiqué.
Seit dem 4. November 2024 können im Rahmen der 16. Ausgabe der Wettbewerblichen Ausschreibungen (ProKilowatt) Programm- und Projektgesuche eingereicht werden. Insgesamt 70 Millionen Franken Fördermittel stehen für Stromsparmassnahmen zur Verfügung. Projekte mit höheren Investitionskosten können ab jetzt Fördermittel ganzjährig zu einem beliebigen Zeitpunkt beantragen.
Der Bundesrat verzichtet darauf, Zweistoffanlagen finanziell zu fördern. Dies hat er an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024 beschlossen. Die Anlagen, die in einer sich abzeichnenden Mangellage von Gas- auf Heizöl-Betrieb umschalten können, tragen dazu bei, dass der Gasverbrauch kurzfristig gesenkt werden kann. Gemäss Bundesrat ist es aber an den Unternehmen zu entscheiden, ob sie auf solche Anlagen setzen wollen.
Im Falle einer schweren Mangellage unterstützt die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) die Wirtschaft, um zum Beispiel entstandene Angebotslücken bei lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu schliessen. Der Bundesrat nahm deren ersten Jahresbericht zur Kenntnis. Demnach weisen drei Viertel der über 60 WL-Massnahmen einen hohen Vorbereitungsstand auf.