Die zweite Runde der Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2024/2025 wurde am 15.08.2024 abgeschlossen, teilt die Elcom mit. In der zweiten Teilausschreibung haben Gebote im Umfang von 82 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die Kosten für diese zweite Tranche betragen 5.6 Mio. EUR.
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Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie führt ihren 1. CO2-Kongress durch. Die IGEB und weitere Verbände unterstützen den Kongress als Kooperationspartner. An diesem Kongress im Casino Bern findet ein Austausch zwischen Praxis, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung statt.
Das Zielvereinbarungs-System der EnAW, der Energieagentur der Wirtschaft, läuft sehr erfolgreich. Auch unsere Mitgliedfirmen nehmen daran teil und konnten ihre Emissionen stark reduzieren. Die Unternehmen sparen mit der Zielvereinbarung mehr CO2 ein als vereinbart. Die EnAW hat die Zahlen 2023 kommuniziert. 818 537 Tonnen CO2 wurden 2023 durch die Unternehmen der EnAW eingespart.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes eröffnet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter beschleunigen. Unter anderem sollen dafür Übertragungsleitungen künftig grundsätzlich als Freileitungen realisiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2024.
Die Vorbereitung und Umsetzung des Gas-Solidaritätsabkommens, mit dem sich die Schweiz, Deutschland und Italien in einer schweren Mangellage Gaslieferungen zusichern, wird in zwei Verordnungen geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 den Entwurf der ersten Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese Verordnung regelt die Vorbereitung und Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen.
Am 26. Juni 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet. Sie legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest und konkretisiert die Massnahmen, die das Parlament mit der Revision des CO2-Gesetzes im März 2024 beschlossen hat. Die Verordnung regelt unter anderem Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie klimafreundliche Technologien.
Der Bundesrat hat in einer Medienmitteilung informiert, dass er die Vernehmlassung zur Anpassung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) gestartet hat. Der WACC legt die risikogerechte Entschädigung für das in die Stromnetze investierte Kapital fest. Die Anpassung soll die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 um voraussichtlich 127 Millionen Franken entlasten.
Der Bundesrat hat verschiedene Teilrevisionen von Verordnungen im Energiebereich verabschiedet. Es geht dabei zum Beispiel um Investitionsbeiträge für Biogasanlagen und um den Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung. Die vier revidierten Verordnungen treten per 1. Juli 2024 in Kraft wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung informiert.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, der sogenannte Mantelerlass, macht einen ersten wichtigen Schritt Richtung Versorgungssicherheit mit klimaneutraler Energie. Die IGEB unterstützt den Mantelerlass. Wir erachten den Mantelerlass für wichtig und notwendig, sind aber gleichzeitig der Meinung, dass er nicht hinreichend ist. Die IGEB hat eine umfassende Vernehmlassung eingereicht.
Der Bundesrat teilt mit, dass er eine Aussprache zur Sicherung des metallischen Kreislaufs in der Schweiz geführt hat. Der Umbau des Energiesystems und die Dekarbonisierung fordern die energieintensive Industrie. Zahlreiche Instrumente des Bundes können die Unternehmen unterstützen. Im Vordergrund stehen die bereits verfügbaren und ab 2025 neu eingeführten energie- und klimapolitischen Fördermassnahmen.
Am 1. Januar 2024 waren in der Schweiz 705 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 Kilowatt in Betrieb (1.1.2023: 693 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 26 MW (Megawatt) zugenommen. Diese Zunahme erfolgte aufgrund von mehreren neu in Betrieb gesetzten Kraftwerken und Erneuerungen
Der Jahresbericht der IGEB ist publiziert. Dieser gibt einen guten Überblick über die Themen, welche die IGEB im 2023 beschäftigte. Im Winter 2023 konnte glücklicherweise eine Energiemangellage verhindert werden. Die hohen Energiepreise beschäftigten die energieintensiven Betriebe und die IGEB indes stark. Es war ein sehr intensives Jahr mit enger Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftsverbänden, dem Bundesrat und den Behörden.
Der Bundesrat hat die Konsultation zur Klimaschutz-Verordnung (KlV) gestartet, welche die Vorgaben des Klima- und Innovationsgesetzes umsetzt, das von der Bevölkerung im Juni 2023 angenommen wurde. Schlüsselaspekte umfassen ein Anreizprogramm für umweltfreundliche Gebäude, die Förderung innovativer, klimaschonender Technologien und Prozesse sowie Massnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels.
Die Stromversorgungssicherheit war im vergangenen Winter aufgrund der milden Temperaturen sowie der hohen Stromproduktion im In- und Ausland gewährleistet, schreibt die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom. Aufgrund der ausserordentlich hohen Wasser- und Kernkraftproduktion war die Schweiz sogar Nettoexporteur. Die Winterreserve wurde daher nicht aktiviert.
Die IGEB hat ein Positionspapier erarbeitet, worin die momentanen Herausforderungen der energieintensiven Betriebe aufgelistet sind. Unsere Mitgliedfirmen stehen vor einer existenziellen Bedrohung. Die Subventions- und Förderprogramme in den EU-Nachbarländern im Emissions- und Energiebereich verzerren den Markt massiv. Zudem sind die Netzkosten in der Schweiz sehr hoch und haben sich im 2023 nochmals um rund 30 Prozent erhöht.
Die Schweiz kann sich dem Gas-Solidaritätsabkommen zwischen Deutschland und Italien anschliessen. Der Bundesrat hat den Vorsteher des UVEK ermächtigt, einen entsprechenden Anhang zu diesem Abkommen zu unterzeichnen. Die drei Länder vereinbaren darin, sich im Notfall mit Gaslieferungen für die Versorgung der geschützten Kundinnen und Kunden auszuhelfen. Das Abkommen wird dem Parlament zur Ratifikation unterbreitet.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Revision des Stromversorgungs-gesetzes eröffnet. Es geht um neue Vorgaben an systemrelevante Stromversorgungsunternehmen. Sie sollen die volkswirtschaftlichen Risiken eingrenzen. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft soll nach 2026 von anderen Regeln abgelöst werden.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Revision des Stromversorgungs-gesetzes eröffnet. Es geht um neue Vorgaben an systemrelevante Stromversorgungsunternehmen. Sie sollen die volkswirtschaftlichen Risiken eingrenzen. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft soll nach 2026 von anderen Regeln abgelöst werden.
Mit neuen Initiativen und durchaus grossen Zielen wollen Tanja Zimmermann und Martin Ackermann Antworten auf den Klimawandel liefern. Warum dieser in erster Linie eine Wasserkrise ist, was zu dessen Bewältigung alles nötig ist und was man aus CO2 alles herstellen kann, erklären der Eawag-Direktor und die Empa-Direktorin im Interview durchgeführt durch die Empa.
Der Bundesrat will verschiedene bestehende Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage gesetzlich verankern und die Winterstromproduktion gezielt fördern. Er hat zuhanden des Parlaments die Botschaft zu entsprechenden Anpassungen im Stromversorgungs-, Energie- und CO2-Gesetz verabschiedet.