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Ohne Grenzausgleichsmechanismen im CO2-Bereich drohen Wettbewerbsnachteile

Wer im Klimaschutz A sagt, muss auch B sagen: Die Konsequenz wäre unter anderem die mittelfristige Übernahme von CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) – dem europäischen CO2-Grenzausgleichssystem. Die Folgen einer Nichteinführung für die betroffenen Industrien würden gravierend ausfallen und Ungewissheit und ungleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem Ausland – auch zu Lasten der Umwelt aufgrund von Produktionsverlagerungen – wären die Folgen.

Die EU verfolgt die Weiterentwicklung ihres CO2-Emissionshandelssystems. Nebst einer höheren Absenkrate der zulässigen CO2-Emissionen und dem Wegfall von kostenlos zugeteilten Emissionsrechten umfasst das Paket auch sogenannte Grenzausgleichmechanismen (CBAM), welche für die betroffenen Industrien gleiche Wettbewerbsbedingungen wie in Drittländern schaffen. So soll sichergestellt werden, dass die klimapolitischen Ziele erreicht werden können und nicht lediglich die Industrie ins nicht-europäische Ausland verlagert wird.

Mit dem Entscheid des Bundesrates, auf solche Ausgleichsmechanismen in der Schweiz zu verzichten, verpasst er es, den klimapolitischen Zielen der Schweiz Nachdruck zu verleihen. Der Bundesrat begründet diesen Entscheid mit den damit verbundenen aussenwirtschaftlichen Risiken und dem unsicheren Kosten-Nutzen-Verhältnis solcher Massnahmen. Die Annahme, dass die betroffenen Industrien ihr Produktionsniveau auch ohne CBAM halten können, entbehrt jeglicher Grundlage und wurde im europäischen Raum bereits mehrfach widerlegt. Besonders erstaunt ist die IGEB über die Argumentation des Bundesrates, wonach die Einführung von CBAM «nur wenigen emissionsintensiven Industrieanlagen in der Schweiz nützen» würde. Der Bundesrat verkennt dabei, dass es sich bei den betroffenen Industrien um Schlüsselindustrien für die Schweizer Wirtschaft handelt, deren Produkte und Knowhow für sämtliche nachgelagerten Branchen essenziell sind.

Mit diesem Entscheid werden CO2-intensive Wirtschaftsaktivitäten aus der Schweiz ins Ausland verlagert, um damit die Klimabilanz der Schweiz auf Kosten weiterer Umwelteffekte und Teile der Wirtschaft zu beschönigen. Unternehmen in der Schweiz benötigen gleichlange Spiesse wie ihre Konkurrenten aus dem Ausland – das gilt auch für energieintensive Unternehmen. Es geht nicht an, klimapolitische Verschärfungen via Anpassungen im EHS (Emissionshandelssystem) vorzunehmen, ohne gleichzeitig entstehende Wettbewerbsverzerrungen für Schweizer Unternehmen zu korrigieren.

Die IGEB anerkennt die handelspolitischen Schwierigkeiten für Unternehmen, die bei einer Einführung von CBAM für Exportunternehmen in Nicht-EU-Länder entstehen würden. Gleichzeitig erwartet die IGEB aber auch, dass der Bundesrat bzw. die Politik die Wettbewerbsverzerrung für energieintensive Unternehmen in der Schweiz korrigiert, welche bei einer Verschärfung der Klimapolitik via Revision des Emissionshandelssystem entstehen.

Die Auswirkungen, CBAM mittelfristig in der Schweiz nicht umzusetzen, dürften weitreichend sein. Nicht nur sehen sich die betroffenen Industrien mit ungleichen Wettbewerbsbedingungen und ho-hem Importdruck konfrontiert. Der Import von Gütern aus Ländern mit weniger ambitionierter Klimapolitik dürfte mittelfristig und global zu höheren Emissionen, Transportkosten, Druck auf die Verkehrsinfrastruktur und einer hohen Abhängigkeit vom Ausland führen. Eine solche Politik kann nicht im Interesse des Werkplatzes Schweiz sein.

Lesen Sie hier die Meinung des Bundesrates:

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