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Stellungnahme CO2-Verordnung

Die IGEB nahm zur CO2-Verordnung Stellung.  Für die IGEB sind nach der Ablehnung der Gesetzesrevision nur noch ganz bestimmte Elemente aus der Verordnung relevant, die mit der Fortführung der bisherigen Anerkennung der Klimagasreduktionsanstrengungen der Industrie und der Anbindung an das EHS der EU bzw. dem «Opt-Out» zusammenhängen.

Anlagenbetreiber, die mit ihrem Ausstoss während drei Jahren unter 25’000t CO2eq fallen, können auf Antrag aus dem EHS austreten. Wenn sie weiterhin von der Abgabe befreit bleiben wollen, sollen sie sich zu einer «gleichwertigen Verminderung» verpflichten. Eine solche ist gegeben, wenn die THG-Emissionen jährlich um 2.2% gegenüber dem Ausgangswert vermindert werden. Wenn diese jährliche Verminderung nicht durch Massnahmen an den Anlagen erreicht werden kann, soll der Anlagenbetreiber dem BAFU im Umfang der zu viel emittierten THG-Emissionen bis spätestens 30. April des Folgejahres Schweizer Emissionsrechte abgeben.

Aufgrund der Koppelung zwischen dem Emissionshandelssystemen der EU und demjenigen der Schweiz führt dies zu einer Verknappung und Verteuerung von Schweizer Emissionsrechten, weil ein entsprechender Bedarf nie alloziert wurde. Statt mit «gleichwertigen Verminderung» ein weiteres Modell einzuführen, mit dem die Verminderungsverpflichtungen von Anlagebetreibern, die aus dem EHS austreten, erfüllt werden müssen, sollen wahlweise die drei bestehenden Modelle genutzt werden können (THG-Effizienzziel, Massnahmenziel, Standardziel). Das ist durchaus auch im Sinne einer effizienten Umsetzung der CO2-Reduktionsverpflichtungen.

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