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Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV)

Das Bundesamt für Energie (BFE) informiert über die Eröffnung der Vernehmlassung zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV). Diese dauert vom 25. Mai 2020 bis zum 23. August 2020. Die neue Verordnung tritt per Anfang 2021 in Kraft. Hier sehen Sie die Vernehmlassungsunterlagen.

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und Dezentralisierung ist es für Endverbraucher und Elektrizitätserzeuger als Eigentümer ihrer Verbrauchs- und Erzeugungsdaten in verschiedener Hin-sicht von Nutzen, wenn sie auf diese Daten möglichst umfassend, einfach und direkt zugreifen können. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050. So unterstützen Informationen über den eigenen Stromverbrauch sowohl die Motivation als auch die Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz. Neben einer Visualisierung kann sodann der Zugang zu den eigenen Daten die Entwicklung der dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion und Innovationen unterstützen.
Mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 wurde die Einführung von intelligenten Messsystemen beschlossen (Art. 17a des Stromversorgungsgesetzes [StromVG] sowie Art. 8a und 31e der Stromversorgungsverordnung [StromVV]). Die technischen Mindestanforderungen an diese Systeme sehen vor, dass neben den Verteilnetzbetreibern, die mit der Vornahme des Messwesens betraut sind, auch die Endverbraucher und Erzeuger Zugang zu ihren Messdaten haben.
In der Praxis haben aber bis dato nicht alle Endverbraucher und Erzeuger gleichermassen Zugang zu ihren Messdaten. Die vorliegende Verordnungsänderung präzisiert daher, wie dieser Zugang zu gewährleisten ist. Mit der vorliegenden Änderung wird klargestellt, dass die Messdaten dem Endverbrau-cher oder Erzeuger durch den Verteilnetzbetreiber nicht nur anzuzeigen, sprich zu visualisieren sind, sondern auf Verlangen auch zur Verfügung gestellt werden müssen. Namentlich muss auch ein Datenexport möglich sein. In Zukunft könnte der Datenzugang für die Endverbraucher und Erzeuger so-wie für alle interessierten Akteure auch über einen nationalen Datahub gewährleistet sein.

Die wichtigsten IGEB-Positionen im erwähnten politischen Prozess waren die nachstehenden:
  • Die Forderung nach offenen Energiemärkten und nach einer international koordinierten Energiewende ist das Kernanliegen. Es ist nicht Aufgabe des Bundesgesetzgebers, den Energiemix festzulegen und in das Spiel der Marktkräfte auf interventionistische Art und Weise einzugreifen. Wir wollen keine Technologieverbote.
  • Die energieintensiven Industrien brauchen im Vergleich mit ihren Konkurrenten im europäischen Umfeld gleich lange Spiesse. Wenn m.a.W. in den Staaten der Konkurrenzstandorte Industriepolitik betrieben wird, welche für die Energieintensiven umfassende Entlastungen und Sonderlösungen vorsieht, dann müssen wir auch in unserem Land nachziehen.
  • Eine ausreichende, sichere, unabhängige, umweltschonende Energieversorgung ist eine Vorbedingung zur Verhinderung einer umfassenden Desindustrialisierung. Energie bedeutet für uns Wohlstand, ist ein wichtiger Produktionsfaktor und nicht bloss ein Konsumgut.
  • Wir sind gegen die Fiskalisierung der Energieträger und gegen gesetzliche Fördersysteme und damit auch gegen eine umfassende Energieabgabe. Wenn solche staatlichen Interventionen gegen unseren Widerstand eingeführt werden, dann sind Ausnahmeregelungen zugunsten der energieintensiven Industrie zwingend angezeigt (vgl. Pa. Iv. 12.400).
  • Mit der Zielsetzung den Endenergieverbrauch zu reduzieren und die Co2-Emissionen zu senken, sind wir grundsätzlich einverstanden. Energieeffizienz ist für jeden energieintensiven Betrieb ein Schlüsselfaktor, um im Wettbewerb bestehen zu können. Die IGEB engagiert sich dementsprechend als Träger- und Gründerorganisation der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW).
  • Wir glauben nicht an die Planbarkeit der Energieversorgung wie sie der ES 2050 eigen ist.Die volkswirtschaftlichen Kosten der Realisierung der ES 2050 sind nicht ausreichend nachgewiesen und finanziellen Konsequenzen der vorgeschlagenen Energiewende bleiben weitgehend unbekannt.Über eine so weitreichende Energiewende hat letztlich der Souverän zu entscheiden.

Die neue Gesetzgebung nimmt in wesentlichen Punkten auf die spezifische Situation der energieintensiven Branchen und Betriebe Rücksicht, so dass keine gravierenden Wettbewerbsnachteile entstehen und das Prinzip der gleich langen Spiesse im internationalen Standortwettbewerb nicht nachhaltig beschädigt werden sollten. Der konkrete Gesetzesvollzug wird zeigen, ob diese erste Einschätzung auch wirklich zutreffend ist.

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