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Revision Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA)

Die IGEB nahm zur Revision Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) Stellung. Die IGEB ist mit der vorgeschlagenen Revision bei diversen Punkten nicht einverstanden. Gewisse vorgeschlagene Änderungen bewirken klare Fehlanreize. Für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft müssen Abfälle in erster Linie vermieden oder stofflich bzw. stofflich-thermisch verwertet werden. Wird die Deponierung bzw. Abfallverbrennung in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) durch implizite Grenzwerterhöhungen attraktiver, ist dies sicher nicht im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Eine Erleichterung gegenüber anderen Entsorgungs- bzw. Verwertungswegen ist folglich zu vermeiden.

Auch der Vorschlag, den KVA die Möglichkeit einzuräumen, ihre Kapazitäten zu erweitern, sofern sie CO2 abscheiden, wirkt kontraproduktiv. Am direktesten lassen sich CO2-Emissionen bei der Abfallverbrennung dadurch reduzieren, indem Wertstoffe recycelt oder anderweitig verwertet werden. Entsprechend verzerren solche Rahmenbedingungen die Anreize zu Ungunsten der Ökologie und den privaten Unternehmen und sind nicht vereinbar mit der Etablierung einer effizienten Kreislaufwirtschaft sowie der Erreichung der Klimaziele der Schweiz. Sie müssen korrigiert bzw. sicher nicht noch ausgeweitet werden.

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