Weiterführende Massnahmen zwecks Vermeidung einer Gas-Mangellage
Innerhalb der IGEB bestehen nur bei einzelnen Produktionsstandorten die Möglichkeit zur vollständigen Umschaltung auf einen alternativen Brennstoff (z. B. Heizöl). Die Möglichkeit zur Umschaltung dürfte jedoch im Rest der Wirtschaft noch weitaus höher sein. Würde der Bund die Wettbewerbsnachteile und relevante Gesetze/Verordnungen (namentlich die höhere Emissionsabgabe auf alternativen Brennstoffen und Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnungen) temporär beseitigen, so könnte der Gasverbrauch sicherlich rasch und in erheblichem Masse gesenkt und die Wahrscheinlichkeit einer akuten Gas-Mangellage mit schwerwiegenderen Konsequenzen für Wirtschaft und Bevölkerung substanziell reduziert werden. Aus diesem Grund begrüssen die Mitglieder der IGEB die am 16. September 2022 vom Bundesrat beschlossene Änderung der CO2-Verordnung und der Luftreinhalte-Verordnung für die Dauer einer möglichen Mangellage.
Sollten die präventiven Massnahmen nicht ausreichen und es aufgrund einer zunehmenden Verschärfung der Situation zu einer tatsächlichen Mangellage kommen, so sind die Mitglieder-Unternehmen der IGEB bereit, ihren Teil zur Krisenbewältigung beizutragen. Weil sich viele Prozesse bei der Herstellung von Produkten der IGEB-Mitglieder nicht mit einer reduzierten Menge an Gas betreiben lassen, sondern lediglich unter Volllast oder gar nicht laufen können, gilt es mehrere Punkte im Falle einer Mangellage zu beachten, um eine vollständige Stilllegung der Industrie und damit eine Gefährdung der Versorgung u.a. der Bauwirtschaft (z. B. Backsteine, Dachziegel, Stahl, Eisen, etc.) oder anderen Branchen (z. B. Sauerstoff für Spitäler) mit den benötigten Produkten sowie Millionenschäden an den Produktionsanlagen zu vermeiden. In der Vernehmlassung sind diese Punkte detailliert aufgelistet.
Eine langfristige Sicherung der Versorgung der Schweiz mit ausreichend Strom und Gas ist sowohl im Interesse der Bevölkerung als auch der Wirtschaft. Aus diesem Grund ist es sicherlich zu empfehlen, möglichst zeitnah auch mittel- und langfristige Massnahmen zwecks Sicherung der Gas- und Stromversorgung für die Winterperiode 2023/2024 zu ergreifen. Allenfalls kann eine Erweiterung der Gesetzgebung im Bereich der Pflichtlagerhaltung insbesondere im Bereich der Gasversorgung ins Auge gefasst werden. Besonders vor dem Hintergrund, dass die geopolitischen Herausforderungen in den kommenden Jahren weiter zunehmen dürften, gewinnt eine gesteigerte Versorgungssicherheit durch Puffer mittels (Pflicht-) Lagerhaltung im Inland zunehmend an Bedeutung. Ferner sind für die langfristige Versorgung der Schweiz mit genügend grünem Strom die Bewilligungsverfahren für den Bau und Ausbau von Wasserkraftanlagen und Windkraftanlagen zu vereinfachen. Die diesbezüglichen Einsprachemöglichkeiten sind zu reduzieren und die Bewilligungsprozesse massiv zu beschleunigen. Nur so wird es gelingen, genügend grünen Strom für die Dekarbonisierung der Schweiz zu gewährleisten.