Wirtschaftliche Landesversorgung baut Gas-Monitoring auf
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die angepasste Verordnung zur Gasversorgung (VOGW) gutgeheissen. Sie tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Damit schafft er für die wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) die Voraussetzung, ein Gas-Monitoring aufzubauen und zu betreiben. Dieses Monitoring ermöglicht eine frühere Erkennbarkeit und raschere Intervention bei einer Gasmangellage.
Bereits für den Winter 2022/23 haben die WL, der Verband der Schweizerischen Gaswirtschaft (VSG) und die Kriseninterventionsorganisation (KIO) gemeinsam als Übergangslösung ein Arbeitsinstrument eingerichtet, mit welchem Daten über die Gasversorgung erhoben werden. Sie dienen den Fachleuten der KIO und der WL zur Lageanalyse. In der KIO ist ebenfalls die IGEB vertreten: IGEB-Präsident Frank Ruepp ist als Beirat dabei und unsere Mitgliedfirmen PanGas und Steeltec arbeiten aktiv in einer Fachgruppe mit.
Auf Basis der angepassten VOGW wird nun ein neues Gas-Monitoringsystems aufgebaut, welches von VSG und KIO abgekoppelt ist. Verantwortlich für das Monitoring und die Daten ist neu der Fachbereich Energie der WL. Der VSG und die KIO treffen weiterhin die notwendigen Vorbereitungen für den Fall einer Gas-Mangellage, um diese im Fall einer Krise umsetzen zu können.
Rechtzeitig Massnahmen ergreifen
Mit dem Monitoringsystem erhält die WL Informationen über die aktuelle Gas-Versorgungssituation in der Schweiz und im Ausland, den aktuellen Gasverbrauch und einen Ausblick auf die Entwicklung. Damit kann die WL abschätzen, ob sich eine Mangellage abzeichnet und sie Massnahmen einleiten muss.
Die im Mai 2022 vom Bundesrat erlassene VOGW war vorerst bis Ende Mai 2023 befristet. Der Bundesrat verlängert die Gültigkeit bis Ende 2025. Die Erarbeitung des Gasversorgungsgesetz sollte bis dahin abgeschlossen sein.