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Stellungnahme Kreislaufwirtschaft

Die IGEB nahm zur Vernehmlassung über die Kreislaufwirtschaft Stellung. Der Teilrevisionsentwurf zum Umweltschutzgesetz ist insgesamt gesehen ein gelungener, wichtiger und nützlicher Schritt hin zu mehr Kreislaufwirtschaft, der aus Sicht der IGEB von der Privatwirtschaft über weite Teile getragen werden kann. Wesentliche Elemente wurden adressiert und meist in adäquater Weise in konkrete Gesetzesartikel überführt. Erfreulich ist, dass auch hemmende gesetzliche Regelungen kritisch hinterfragt und teilweise korrigiert werden sollen. Abzulehnen sind hingegen insbesondere jene ordnungspolitische Sündenfälle, welche dem Staat ein Wissen anmassen, das er nicht haben kann. Im Zweifelsfalle kennen Konsumenten und Unternehmen die konkrete Situation besser als die Verwaltung. Insgesamt gesehen ist die Revision des USG wie von der Kommission vorgeschlagen jedoch klar zu unterstützen.

Die IGEB ist erfreut, dass die UREK und ihre Subkommission Weitsicht und Mut bewiesen haben, das USG bei wichtigen Artikeln kritisch zu durchleuchten und konkrete Verbesserungsvorschläge einzu-bringen. Über weite Teile ist dies sehr gut gelungen. Zu erwähnen hierbei ist die kritische Hinterfragung des staatlichen Monopols bei der Verwertung der Siedlungsabfälle (Art. 31b) und die konsequente Umsetzung der Kaskadennutzung von der stofflichen, zur stofflich-energetischen bis zur rein energetischen Verwertung (Art. 30d). Eine stofflich-energetische Verwertung muss dabei eine voll-ständige Verwertung bezwecken und keine weiteren Reststoffe verursachen. Dies ist beispielsweise bei der stofflich-energetischen Verwertung in Zementwerken der Fall. Bei diesem innerhalb industrieller Prozesse einzigartigen Verfahren findet die energetische und stoffliche Verwertung praktisch zeitgleich statt. Eine (ineffizientere) thermische Verwertung mit anschliessender stofflicher Verwertung, die wiederum weitere Energie bedarf und dabei nur einen Teil der Stoffe verwertet, entspricht nicht einer stofflich-thermischen Verwertung.

Die Etablierung einer wirkungsvollen Kreislaufwirtschaft ist immer auf die Einbindung von privatwirtschaftlichen Kräften angewiesen. Die Effizienz einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zeigt sich insbesondere auch daran, dass möglichst alle anfallenden Abfälle als Ressourcen in bestehende Prozesse eingebunden werden können. Eine staatliche Lösung soll immer nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Privatwirtschaft noch keine Lösung anbieten kann, darf aber einer privatwirtschaftlichen Verwertung keinesfalls zuwiderlaufen. Derzeit ist es bedauerlicherweise nicht der Fall: Die stofflich-energetische Verwertung von Abfällen in Zementwerken muss sich politisch gegenüber der staatlichen, rein thermischen Verwertung in Kehrichtverbrennungsanlagen immer wieder legitimieren. Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist nicht nur die Regelung der Kaskadennutzung auf Gesetzeseben wichtig, sondern auch ein generelles Reflektieren über die Notwendigkeit von staatlichen Aktivitäten (im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Aktivitäten).

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