Bundesgesetz über eine Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Die IGEB nahm zum geplanten Mantelerlass bzw. zum Faktenblatt Stellung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Schweizer Produktionsstandorte bezüglich der Strompreise aktuell schon gegenüber den ausländischen Standorten benachteiligt sind. Dies obwohl die KEV zurückgefordert werden kann. Ein Zuschlag auf das Übertragungsnetz im Umfang von maximal 0,2 Rp./kWh ist für die IGEB-Mitgliedfirmen eine grosse Belastung. Rückerstattungen dieses Zuschlags an energieintensive Unternehmen soll es nicht geben.
Sollten nun weitere Abgaben dazu kommen, wird der Schweizer Werkplatz zusätzliche belastet und benachteiligt. Ein Stellenabbau, Produktionsverlagerungen und Investitionen im Ausland wären voraussichtlich die Folgen. Betroffen wären nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Arbeitnehmenden, deren Familien, die Zulieferer und nicht zuletzt, durch künftige Steuerausfälle, auch die Gemeinden und Kantone.
Auf Grund dieser Situation fordert die IGEB, dass sich die Energieintensiven Unternehmen von dieser Abgabe, sollte sie tatsächlich eingeführt werden, analog zur KEV befreien können. Die Entwicklungen in den EU-27 und Grossbritannien zeigen, dass es im internationalen Wettbewerb zunehmend wichtig wird, dass Produktionsfaktoren wie z.B. eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung von zentraler Bedeutung sind. Dies ist ein entscheidender Schlüsselfaktor im internationalen globalen Wettbewerb und kann mithelfen, dass diese Industrien nicht komplett aus der Schweiz verschwinden. Das ist letztendlich auch wichtig beim Klimaschutz indem Transporte über weite Distanzen oder die Weltmeere vermieden werden können.
Wir betrachten deshalb die Energiekosten als Teil der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die Schweiz und nicht explizit als Industriepolitik. Zudem hat die COVID-19-Pandemie gezeigt, dass es wichtig ist, möglichst die ganze Wertschöpfungskette einer Industrie in der Schweiz zu haben resp. zu behalten.