Neue Reservekraftwerke sollen ab 2026 die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Nach Direktverhandlungen mit möglichen Anbietern hat das BFE die eingegangenen Offerten ausgewertet. Der Bundesrat wurde informiert, dass das UVEK entschieden hat, fünf Projekten mit einer Leistung von insgesamt 583 Megawatt den Zuschlag zu erteilen.
Der Bundesrat hat sich mit der Umsetzung des geplanten Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU befasst. Im Zentrum standen die Umsetzung der Strommarktöffnung für alle Endverbraucher in der Schweiz, die künftige Grundversorgung sowie der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und des Personals in der Stromwirtschaft.
Die Stromversorgungssicherheit war im vergangenen Winter durchgehend gewährleistet. Auch für den kommenden Winter schätzt die ElCom die Ausgangslage grundsätzlich als gut ein, Unsicherheiten bestehen vor allem im Zusammenhang mit der Wiederbefüllung europäischer Gasspeicher. Die ElCom empfiehlt eine Reserve von mindestens 500 MW für 2030 und 700 bis 1’400 MW für 2035.
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung gutgeheissen und rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Verordnung gilt bis Ende 2028. Die beschlossenen Massnahmen sollen die Kreislaufwirtschaft der Schweiz stärken und Arbeitsplätze erhalten.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Tarifjahr 2026 auf 3,43% fest. Damit liegt der WACC tiefer als im Tarifjahr 2025 (3,98%) und wird die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 um rund 124 Millionen Franken entlasten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 einer Änderung der Stromversorgungsverordnung zugestimmt, mit der die Berechnung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) angepasst wird. Der WACC legt die risikogerechte Entschädigung für das in die Stromnetze investierte Kapital fest. Die Anpassung tritt am 1. März 2025 in Kraft und wird die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 um 124 Millionen Franken entlasten.
Der Schweizerische Gewerbeverband organisierte die 75. Gewerbliche Winterkonferenz 2025 in Klosters. Mit dem Motto «Energie und gute Rahmenbedingungen für KMU» standen Themen wie die Energiewende, digitale Transformation und die Rolle von KMU in einer globalisierten Wirtschaft im Mittelpunkt.
Rund ein Fünftel des Energieverbrauchs in der Schweiz fliesst in die Industrie. Gerade die Unternehmen aus den energieintensiven Branchen haben ein grosses Interesse, ihren Energieverbrauch zu optimieren. Um sie dabei zu unterstützen, bietet das Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen von EnergieSchweiz das Förderprogramm «Pinch Energieanalysen für industrielle Betriebe» an.
Die IGEB führt jährlich vier Plenarversammlungen für ihre Mitglieder durch, in denen aktuelle Themen der Energiepolitik diskutiert werden. Die letzte Versammlung fand bei der Schweizer Salinen AG statt. Andreas Baud, stellvertretender CEO und Leiter Marketing, Verkauf und Tourismus, nahm die Teilnehmenden mit auf eine faszinierende Reise in die Welt des «weissen Goldes».
Der Bundesrat schreibt in seiner Medienmitteilung, dass er vom Parlament mit der Botschaft zum Nachtrag II/24 einen Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken beantragt. Der Kredit soll ab 2025 zur Verfügung stehen und den Ersatz allfälliger Kosten für Projektierungen und Vorleistungen für neue Reservekraftwerke im Falle eines Projektabbruchs sicherstellen.
Der Bundesrat hat für das bevorstehende Winterhalbjahr – von Oktober 2024 bis März 2025 – wiederum ein freiwilliges Gassparziel von 15% festgelegt. Die Schweiz trägt so solidarisch das Gassparziel der EU-Mitgliedstaaten mit. Es soll dazu beitragen, Engpässe bei der Energieversorgung im kommenden Winter zu verhindern.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung des Gas-Solidaritätsabkommens der Schweiz mit Deutschland und Italien zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung einhellig begrüsst. Ein Bundesbeschluss sieht die Genehmigung des Abkommens vor, die zwei weiteren Bundesbeschlüsse betreffen die damit verknüpften Verpflichtungskredite.
Der Bundesrat hat die Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt den Betrieb von Reservekraftwerken zur Bewältigung einer Strommangellage. In einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Strommangellage kann der Bundesrat die Inbetriebnahme von Reservekraftwerken als Interventionsmassnahme beschliessen.
Forschende des Paul Scherrer Instituts PSI haben analysiert, in welchen Regionen der Welt Wasserstoff am kostengünstigsten herzustellen wäre, um eine Ökonomie aufzubauen, die auf diesem alternativen Energieträger statt auf fossilen Quellen basiert. Ein Ergebnis: Der Ersatz fossiler Energien durch Strom und Wasserstoff bedeutet keineswegs, dass keine Treibhausgasemissionen mehr auftreten.
Die zweite Runde der Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2024/2025 wurde am 15.08.2024 abgeschlossen, teilt die Elcom mit. In der zweiten Teilausschreibung haben Gebote im Umfang von 82 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die Kosten für diese zweite Tranche betragen 5.6 Mio. EUR.
Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie führt ihren 1. CO2-Kongress durch. Die IGEB und weitere Verbände unterstützen den Kongress als Kooperationspartner. An diesem Kongress im Casino Bern findet ein Austausch zwischen Praxis, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung statt.
Das Zielvereinbarungs-System der EnAW, der Energieagentur der Wirtschaft, läuft sehr erfolgreich. Auch unsere Mitgliedfirmen nehmen daran teil und konnten ihre Emissionen stark reduzieren. Die Unternehmen sparen mit der Zielvereinbarung mehr CO2 ein als vereinbart. Die EnAW hat die Zahlen 2023 kommuniziert. 818 537 Tonnen CO2 wurden 2023 durch die Unternehmen der EnAW eingespart.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes eröffnet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter beschleunigen. Unter anderem sollen dafür Übertragungsleitungen künftig grundsätzlich als Freileitungen realisiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2024.
Die Vorbereitung und Umsetzung des Gas-Solidaritätsabkommens, mit dem sich die Schweiz, Deutschland und Italien in einer schweren Mangellage Gaslieferungen zusichern, wird in zwei Verordnungen geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 den Entwurf der ersten Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese Verordnung regelt die Vorbereitung und Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen.