Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes
Die IGEB nahm zur Revision des CO2-Gesetzes Stellung. Um globale Umweltanliegen anzugehen, sind internationale und marktwirtschaftlich funktionierende Instrumente gut geeignet. Es gilt zwingend zu vermeiden, dass Unternehmen bzw. Konkurrenten aufgrund der Klimapolitik über unterschiedliche Kostenstrukturen verfügen. Um gleichlange Spiesse mit dem europäischen Ausland zu gewährleisten, ist es von grosser Bedeutung, dass die Entwicklungen in der Europäischen Union berücksichtigt und die Schweizer Gesetzgebung entsprechend angepasst wird.
Im Zuge der Reduktionen der Schweizer CO2-Emissionen ist es unabdingbar, dass nicht nur die privaten Unternehmen ihren grösstmöglichen Beitrag liefern, sondern auch alle öffentlich-rechtlichen Aktivitäten auf ihre Notwendigkeit und den benötigten Umfang analysiert und nach Möglichkeit reduziert oder redimensioniert werden. Öffentlich-rechtliche Aktivitäten sollen zukünftig vermehrt als heute und in Übereinstimmung mit Art. 27 der Bundesverfassung (Wirtschaftsfreiheit) nur dann erbracht werden, wenn sie nicht durch Private erbracht werden können. Sofern Akteure mit öffentlich-rechtlichen Aktivitäten nicht Emissionshandelssystemen, Verminderungsverpflichtungen oder anderen klimapolitischen Instrumenten wie der CO2-Abgabe unterstellt sind, ist eine konsequente und starke CO2-Reduktion mit anderen Massnahmen sicherzustellen – beispielsweise mit ambitionierten Branchenvereinbarungen.
Im Bereich der privatwirtschaftlichen Aktivitäten stellt das «Netto-Null»-Ziel besonders schwer zu dekarbonisierende Industrien wie die Luftfahrt oder die Zementindustrie vor grosse Herausforderungen. Im Falle der Zementindustrie sind ein Grossteil der Emissionen unvermeidlich, d.h. durch die chemischen Prozesse der Zementklinkerherstellung bedingt. Beim Brennen des Kalks wird immer CO2 freigesetzt (geogene Emissionen). Zwar kann die Industrie einen Teil ihrer Emissionen mit Verbesserungen der Produkt-zusammensetzung verringern, beim grössten Anteil (den geogenen Emissionen) ist die Industrie jedoch auf bahnbrechende Technologien angewiesen, wie beispielsweise die Sequestrierung von CO2-Emissionen (Carbon Capture and Storage/Use). Solche bahnbrechenden Technologien sind äusserst kostenintensiv und bewirken hohe Aufwendungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die IGEB begrüsst ausserordentlich, dass in der Vorlage Rechtsgrundlagen für die geologische Sequestrierung geschaffen werden sollen. Die Anrechenbarkeit solcher Technologien ist ein wichtiger Schritt, um die entsprechende Planungs- und Investitionssicherheit zu erreichen.
Die IGEB vermisst im vorliegenden, revidierten CO2-Gesetz die IGEB-Fördermassnahmen für Investitionen in CO2-Reduktionen für EHS-Unternehmen, wie diese z.B. in der EU gewährt werden.
Stahl Gerlafingen AG ist ein Mitglied der IGEB. Diese Firma betreibt ein energie- und ressourcenschonendes Stahlrecycling, wodurch auf Basis des regional anfallenden Stahlschrottes mit kleinem Transportaufwand hochwertige Stahlprodukte für schweizerische und mitteleuropäische Stahlverarbeiter erzeugt werden. Stahl Gerlafingen ist dem EHS unterstellt, bei dem derzeit die Zuteilung und das Monitoringkonzept für die sehr ambitionierten EU-Benchmarks für die 3. Periode von 2021 bis 2025 definiert werden. Bezüglich Zuteilung, Monitoring und CO2-Zertifakthandel sind die von uns geforderten «gleich langen Spiesse» mit den Mitbewerbern in den EU-Nachbarländern grundsätzlich gegeben. Im Vollzug zeigen sich aber länderspezifische Unterschiede. Diese führen dazu, dass Unternehmen in der Schweiz, im Vergleich mit ihren Mitbewerbern in der EU, benachteiligt werden.
Die Umgestaltung der Prozesse auf dem Weg zu Dekarbonisierung erfordert sehr grosse Investitionen mit langer Rückzahldauer. Die Beltrame Gruppe investiert bereits in neue Technologien zur Verminderung der CO2-Emissionen. In den Walzwerken in Gerlafingen und im Schwesterwerk in Valenciennes (F) wird 2022/23 ein mit Erdgas befeuerter Wärmeofen ersetzt mit einen energieeffizienten Wärmeofen mit innovativer und modernster Technologie. In Frankreich wurde auf ein Drittel der Investitionssumme aus dem «EU-Recovery Fonds» zurückbezahlt. Im Gegensatz dazu ist für das noch etwas höhere Investitionsvolumen in Gerlafingen in der Schweiz keine Förderung möglich. Die Dekarbonisierung am Produktionsstandort Schweiz kann nur gelingen, wenn neben den Instrumenten des EHS auch die Förderung von Investitionen zur Dekarbonisierung vergleichbar sind mit der EU. Die IGEB ist überzeugt, dass mit der gezielten Unterstützung von Investitionen über einen CO2-Fonds auch für EHS-Unternehmen, ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele gemacht würde.
Unseres Erachtens gilt zu verhindern, dass systemrelevante Industrien komplett aus der Schweiz verschwinden. Unvermeidbare Folgen sind Stellenabbau, Produktionsverlagerungen und Investitionen in Standorte im Ausland. Ohne inländische Industrien wäre die Versorgung mit kritischen Gütern nur mittels Transporte über weite Distanzen oder die Weltmeere zu bewältigen. Gleichzeitig gehört der Verzicht auf unnötige Transporte zu einer zentralen Massnahme im Klimaschutz.