Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV)
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und Dezentralisierung ist es für Endverbraucher und Elektrizitätserzeuger als Eigentümer ihrer Verbrauchs- und Erzeugungsdaten in verschiedener Hinsicht von Nutzen, wenn sie auf diese Daten möglichst umfassend, einfach und direkt zugreifen können. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050. So unterstützen Informationen über den eigenen Stromverbrauch sowohl die Motivation als auch die Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz. Neben einer Visualisierung kann sodann der Zugang zu den eigenen Daten die Entwicklung der dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion und Innovationen unterstützen.
Mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 wurde die Einführung von intelligenten Messsystemen beschlossen (Art. 17a des Stromversorgungsgesetzes [StromVG] sowie Art. 8a und 31e der Stromversorgungsverordnung [StromVV]). Die technischen Mindestanforderungen an diese Systeme sehen vor, dass neben den Verteilnetzbetreibern, die mit der Vornahme des Messwesens betraut sind, auch die Endverbraucher und Erzeuger Zugang zu ihren Messdaten haben.
In der Praxis haben aber bis dato nicht alle Endverbraucher und Erzeuger gleichermassen Zugang zu ihren Messdaten.
Die vorliegende Verordnungsänderung präzisiert daher, wie dieser Zugang zu gewährleisten ist. Mit der vorliegenden Änderung wird klargestellt, dass die Messdaten dem Endverbraucher oder Erzeuger durch den Verteilnetzbetreiber nicht nur anzuzeigen, sprich zu visualisieren sind, sondern auf Verlangen auch zur Verfügung gestellt werden müssen. Namentlich muss auch ein Datenexport möglich sein. In Zukunft könnte der Datenzugang für die Endverbraucher und Erzeuger so-wie für alle interessierten Akteure auch über einen nationalen Datahub gewährleistet sein.
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