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Vorlage für sichere Stromversorgung: Start der Vernehmlassung zu Verordnungspaket

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsrevisionen im Energiebereich eröffnet. Damit werden die Verordnungen an das vom Parlament im September verabschiedete Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angepasst. Gesetz und Verordnungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten, falls die Stimmbevölkerung das Gesetz in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 gutheisst. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Mai 2024.

Am 29. September 2023 hat das Parlament das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dieses beinhaltet Teilrevisionen des Energiegesetzes, des Stromversorgungsgesetzes und Anpassungen am Raumplanungs- und Waldgesetz. Die Vorlage regelt die Weiterführung der Förderung für die erneuerbaren Energien, führt Elemente zur Versorgungssicherheit wie die Wasserkraftreserve ein und enthält Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Änderungen auf Gesetzesebene machen teilweise auch Anpassungen auf Verordnungsstufe notwendig.

Gegen das Gesetz ist das Referendum zustande gekommen. Die Volksabstimmung wird am 9. Juni 2024 stattfinden. Damit die Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden könnten, muss das Vernehmlassungsverfahren bereits vor der angesetzten Volksabstimmung durchgeführt werden. Im Falle einer Annahme des Referendums würden die Arbeiten an den Verordnungen eingestellt und die Gesetze und Verordnungen unverändert belassen.

Wichtigste Verordnungsrevisionen

Wichtige Anpassungen gibt es vor allem an der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Stromversorgungsverordnung, der Winterreserveverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung. Ausserdem gibt es eine neue Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe.

Einzelheiten zu den Verordnungsrevisionen sind im beiliegenden Faktenblatt beschrieben. Unter anderem betreffen die neuen Ausführungsbestimmungen Anpassungen bei den Förderinstrumenten, Präzisierungen zum nationalen Interesse von Stromproduktionsanlagen, Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, neue Regelungen bei der Winter-Energiereserve und zu den neu geschaffenen lokalen Energiegemeinschaften.

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