Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen: Start der Ausschreibung 2022
Das Bundesamt für Energie informiert über das 13. Ausschreibungsjahr der Wettbewerblichen Ausschreibungen (ProKilowatt) zum Stromsparen. Ab sofort können Programm- und Projektgesuche eingereicht und damit Fördermittel für Stromsparmassnahmen beantragt werden. Im Ausschreibungsjahr 2022 stehen insgesamt maximal 50 Millionen Franken für Projekte und Programme zur Verfügung. Finanziert werden diese Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds.
Die Eingabefrist für Programmgesuche läuft bis am 2. Mai 2022. Für Projektgesuche gibt es im Ausschreibungsjahr 2022 erstmals keine fixen Eingabetermine mehr: Die Gesuche können zwischen 8. November 2021 und 16. Oktober 2022 zu einem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden.
Projektförderung wird einfacher und schneller
Neben dem beliebigen Eingabedatum für Projektgesuche wird auch die Einreichung selbst einfacher: Neu erfolgt diese komplett webbasiert und papierlos. Auch die Prozesse zur Gesuchprüfung und zum wettbewerbliche Auswahlverfahren wurden überarbeitet, so dass die Wartefrist zwischen Gesucheinreichung und Förderbescheid im Idealfall nur noch vier Wochen beträgt. So können die Gesuchsteller ProKilowatt-Projekte noch einfacher in ihre Planung und Umsetzung von Stromeffizienzmassnahmen einbinden.
Wettbewerbliche Ausschreibungen: Das Förderinstrument im Überblick
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist ein wichtiges Kernelement von ProKilowatt. Das Wettbewerbskriterium ist das Verhältnis von Förderfranken zur eingesparten Kilowattstunde Strom. Unterstützt werden diejenigen Projekte und Programme, die pro Förderfranken am meisten Strom einsparen.
Über die Wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt der Bund unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen, die ohne den Förderbeitrag nicht umgesetzt würden. Die Fördermittel werden über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze (Netzzuschlagsfonds) finanziert. Dabei kommen zwei verschiedene Fördermechanismen zur Anwendung: Bei den Projekten fliessen die Förderbeiträge direkt an das Unternehmen, das die Massnahme umsetzt. Bei den Programmen werden die Fördermittel von einem “Dritten”, dem sogenannten Programmträger (z.B. Branchenverband, Ingenieurbüro oder EVU), an die teilnehmenden Unternehmen und Haushalte ausbezahlt. Für die Abwicklung ist die Firma CimArk SA in Sion im Auftrag des Bundesamts für Energie verantwortlich.