Vernehmlassung zum Betrieb von Reservekraftwerken in einer Strommangellage
Der Bundesrat hat die Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt den Betrieb von Reservekraftwerken zur Bewältigung einer Strommangellage. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. November 2024.
In einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Strommangellage kann der Bundesrat die Inbetriebnahme von Reservekraftwerken als Interventionsmassnahme beschliessen. Grundlage dafür ist das Landesversorgungsgesetz (LVG). Ein solcher Einsatz vermeidet, mildert oder verzögert Bewirtschaftungsmassnahmen, die für Bevölkerung und Wirtschaft einschneidende Wirkungen hätten. Dazu zählen insbesondere die Kontingentierung von Grossverbrauchern und die Netzabschaltungen.
Mit dem Betrieb von Reservekraftwerken verfügt der Bundesrat über eine Interventionsmassnahme, auf die er im Bedarfsfall grundsätzlich gleichzeitig mit Verbrauchslenkungsmassnahmen zurückgreifen kann. Dazu zählen insbesondere die Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie. Nach geltendem Recht ist der Abruf von Strom aus Reservekraftwerken in der Regel dann vorgesehen, wenn die nachgefragte Menge der Elektrizität das Angebot an der Strombörse für den Folgetag übersteigt. Diese Situation nennt sich in der Fachsprache «fehlende Markträumung».
Die in die Vernehmlassung geschickte Verordnung regelt den Betrieb von Reservekraftwerken als Interventionsmassnahme unabhängig von einer fehlenden Markträumung. Neu soll die von den Reservekraftwerken zusätzlich produzierte Energie auch im Falle einer unmittelbar drohenden Strommangellage für die Versorgung zu Verfügung gestellt werden können. Die Verordnung ermöglicht damit den gezielten Betrieb der Reservekraftwerke zur Bewältigung einer Strommangellage.
Die Verordnung wird vom Bundesrat erst im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits eingetretenen Strommangellage in Kraft gesetzt. Analog zu den Bewirtschaftungsmassnahmen Strom führt der Bundesrat eine Vernehmlassung durch, damit sich Wirtschaft, Kantone und Bevölkerung äussern können.