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Schreiben an die UREK-S betreffend Netzzuschlag

Der Ständerat berät in der Sitzung von Ende dieser Woche das Geschäft 21.047 «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz». Der Bundesrat will den Ausbau von im Winter sicher abrufbarer, klimaneutraler Energie mit einer Abgabe im Umfang von 2 TWh unterstützen. Finanziert werden sollen die Investitionsbeiträge im Umfang von maximal 0,2 Rp/kWh. Die IGEB hat allen UREK-S-Kommissionsmitgliedern ein Schreiben geschickt und bittet um eine Befreiung dieser Netzabgabe, welche für die energieintensiven Firmen eine grosse Belastung darstellen würde.

 

Schreiben an die UREK-S

Eine sichere Stromversorgung, gepaart mit striktem Klimaschutz, bilden die Basis für die Schweizer Energieperspektive 2050+. Als Branche der energieintensiven Unternehmen nehmen wir unsere Verantwortung für den sparsamen und effizienten Ressourcen-Umgang seit Jahren wahr. Ein zielgerichtetes Energiemanagement ist für uns nicht nur Grundlage, um auf dem internationalen Markt weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, sondern auch ein wichtiger Beitrag an den Klimaschutz und die Erreichung der Ziele der Energiewende.

Dem Vorschlag des Bundesrates zur Revision des StromVG und EnG sehen wir mit grosser Besorgnis entgegen. Dieser will die bewährte und aufgrund ihres speziellen Charakters berechtigte Sonderstellung unserer Branche beim Energiesparen beenden. Er setzt damit nicht nur den Fortbestand dieser Branchen in der Schweiz aufs Spiel, sondern auch deren langjährigen Bemühungen zur Reduzierung von Emissionen und eine erfolgreiche Recycling-Wirtschaft in der Schweiz.

Der Bundesrat will mit dem StromVG den Ausbau von im Winter sicher abrufbarer, klimaneutraler Erzeugungskapazität im Umfang von 2 TWh finanziell unterstützen. Finanziert werden sollen die Investitionsbeiträge – durch den in Artikel 9 Absatz 4 StromVG zur Vorbeugung gegen mögliche Versorgungssicherheitsdefizite bereits angelegten Zuschlag auf das Übertragungsnetz – im Umfang von maximal 0,2 Rp/kWh. Bei dieser neuen Energieabgabe soll es aber keine Rückerstattungen des Zuschlags an energieintensive Unternehmen mehr geben. Dies kommt einem Bruch der bisherigen, bewährten Praxis gleich, wonach energieintensive Unternehmen von einer Rückerstattung gemäss Art. 39–43 EnG profitieren. Betroffen von diesen neuen Abgaben wären:

  • Stahlindustrie
  • Papier-, Karton und Folienhersteller
  • Ziegeleien, Glasindustrie
  • Zementwerke
  • Giessereien, auch kleine und mittlere
  • Weitere wie Metall-, Chemie- und Nahrungsmittelindustrie

Der Branche geht es bei der Bekämpfung des bundesrätlichen Vorschlags ganz klar nicht um eine Opposition gegen Versorgungssicherheit und die Energiewende. Es geht darum, die Fortführung des bisher bewährten Mechanismus sicherzustellen, der letztlich zu grossen Erfolgen der Branche beim Energiesparen geführt hat.

Aufhebung der Rückerstattung gefährdet die Existenz der energieintensiven Unternehmen in der Schweiz:
Die energieintensiven Unternehmen sind eine klar abgegrenzte Gruppe von Firmen, deren hoher Energiekonsum nicht selbstverschuldet ist, sondern in der Produktion der spezifischen Güter begründet und physikalischen Gesetzen (z.B. Schmelzen von Stahl, Eisen, Glas, etc.). unterliegt. Diese Firmen wurden mit einem bewährten System angehalten, ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Im Gegenzug wurden ihnen KEV-Gelder zurückerstattet. Diese Unternehmen sind den Forderungen und Vorgaben der Politik immer nachgekommen.

Diese Firmen haben aufgrund ihrer Abhängigkeit von Energiepreisschwankungen gelernt, Investitionen in einen ressourcenschonenderen Umgang zu tätigen und Einsparungen beim Energieverbrauch zu realisieren. Die Industrie hat den auch als einziger Sektor die CO2-Reduktionsziele erreicht. Mit dem Vorschlag des Bundesrates wird dieses bewährte System ohne Not beendet.

Der Zuschlag für neue, zusätzliche Abgaben auf Energie ist für viele dieser Produktionsbetriebe existenzgefährdend. Ein Verzicht auf ein bewährtes Instrument, nämlich der Rückerstattung analog KEV für energieintensive Unternehmen, würde bei einer kleinen Gruppe von Unternehmen die Produktionskosten massiv verteuern. Dies könnte letztlich den Weiterbestand dieser Betriebe in der Schweiz in Frage stellen. Zumal für 2022 die Netztarife (Swissgrid) ebenfalls massiv erhöht worden sind.

Schon heute sind Schweizer Produktionsstandorte bei den Strompreisen gegenüber ausländischen Mitbewerbern stark benachteiligt – selbst wenn die KEV zurückgefordert werden kann. Sollten nun weitere Abgaben, wie auch immer ausgestaltet, hinzukommen, wird der Schweizer Werkplatz zusätzlich belastet und benachteiligt.

Auf Grund dieser Situation fordern wir, dass sich die energieintensiven Unternehmen von dieser Abgabe, sollte diese tatsächlich eingeführt werden, analog zur KEV befreien können. Es ist darum von grosser Bedeutung, dass im Art. 9bis «Zubau für die Stromproduktion im Winter», Abs.4 im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 zwingend festgehalten wird, dass der Zuschlag gemäss (Art. 39–43 EnG) zurückerstattet wird.

Die Schweiz muss den Energiepreisen als zentralem Produktionsfaktor Sorge tragen. Dieser entscheidet über Erfolg und Misserfolg im globalen Wettbewerb. Schliesslich gilt es zu verhindern, dass systemrelevante Industrien komplett aus der Schweiz verschwinden. Unvermeidbare Folgen von Energiepreiserhöhungen sind Stellenabbau, Produktionsverlagerungen und Investitionen in Standorte im Ausland. Davon betroffen sind nicht nur Firmen, sondern auch Arbeitnehmende, deren Familien, Zulieferer und nicht zuletzt durch künftige Steuerausfälle auch Kantone und Gemeinde. Ohne inländische Industrien, wäre die Versorgung mit kritischen Gütern nur mittels Transporte über weite Distanzen oder die Weltmeere zu bewältigen. Gleichzeitig gehört der Verzicht auf unnötige Transporte zu einer zentralen Massnahme im Klimaschutz.

Hinzu kommt: Einige dieser Firmen spielen in den Überlegungen des Bundesamtes für Umwelt bezüglich Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft eine zentrale Rolle. Zahlreiche energieintensive Unternehmen recyclen nämlich oder stellen wichtige Ausgangsmaterialien für Bau und Industrie vor Ort in der Schweiz her. Es macht daher für uns keinen Sinn, diese Unternehmen auf der einen Seite in ihren Recyclingbemühungen zu unterstützen und gleichzeitig mit zusätzlichen Stromabgaben zu belasten.

Es würde uns freuen, wenn Sie uns in dieser Angelegenheit unterstützen und sich für eine starke einheimische Industrie einsetzen könnten. Für Ihr geschätztes Engagement zu Gunsten des Schweizer Werkplatzes danken wir Ihnen bereits im Voraus! Wir wissen dies sehr zu schätzen.

Freundliche Grüsse

IGEB – Interessengemeinschaft Energieintensive Branchen

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