Scroll Top

Verordnungsrevision zum rascheren Ausbau der Stromnetze genehmigt

Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 eine Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen genehmigt. Damit will er die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter beschleunigen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Viele Leitungen im Übertragungsnetz der Schweiz erreichen in den nächsten Jahrzehnten das Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen deshalb erneuert werden. Die zunehmende Elektrifizierung der Energieversorgung bedingt zudem einen Ausbau der Stromnetze. Das führt insgesamt zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Planungs- und Bewilligungsverfahren, die oft sehr lange dauern. Der Bundesrat will diese Verfahren deshalb beschleunigen. Dies einerseits mit Anpassungen im Elektrizitätsgesetz: Die Botschaft dazu hat der Bundesrat im Mai 2025 ans Parlament überwiesen. Unabhängig davon soll zudem auch die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen angepasst werden. Dazu wurde von Dezember 2024 bis März 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt.

Die Vorlage wurde von einer Mehrheit der 60 Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Zahlreiche Akteure, insbesondere die Kantone und die Netzbetreiber bemängelten allerdings, dass hauptsächlich Massnahmen für das Übertragungsnetz, nicht aber für das Verteilnetz vorgesehen sind.

Kernpunkte der revidierten Verordnung
Die Teilrevision der Verordnung betrifft das Verfahren für die räumliche Koordination der Leitungsvorhaben im Sachplan Übertragungsleitungen. Dieses wird optimiert, indem Aufgaben und Verfahrensschritte geklärt sowie Fristen gestrichen und durch eine einzelfallbezogene Terminplanung ersetzt werden.

In der Verordnung wird zudem der bereits bestehende Katalog für Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht erweitert. Dieser umfasst gewisse technische Änderungen und Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Anlagen. Weniger Plangenehmigungsverfahren tragen wesentlich zur Beschleunigung bei, da sie bei den Netzbetreibern und den Fachstellen des Bundes einen beträchtlichen Aufwand verursachen.

Massnahmen für das Verteilnetz
Der Ausnahmenkatalog wurde gegenüber der Vernehmlassungsvorlage ausserdem mit zwei Ausnahmetatbeständen spezifisch für das Verteilnetz ergänzt. Diese ermöglichen den genehmigungsfreien Ersatz von bestehenden Transformatorenstationen bis zu einer Nennspannung von 36 kV durch Anlagen ähnlicher Dimensionierung am gleichen Standort innerhalb der Bauzone. Auch genügend angepasste Solaranlagen auf Transformatorenstationen bis zu einer Nennspannung von 36 kV brauchen neu keine Plangenehmigung mehr.

Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.