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Der Bundesrat schafft die Grundlage für den Export von CO2 zur Speicherung im Meeresboden

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 beschlossen, die Änderung von 2009 des Londoner Protokolls zu ratifizieren. Ab 2024 ist es möglich, CO2 zur Speicherung im Meeresboden ins Ausland zu exportieren.

Die permanente CO2-Speicherung ist gemäss dem Bericht des Bundesrats vom 18. Mai 2022 zum Ausbau von Negativemissionstechnologien klimapolitisch unumgänglich, um die internationalen und nationalen Klimaziele zu erreichen. Dabei muss die Schweiz auch auf ausländische Speicher zurückgreifen können, um langfristig Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Eine Möglichkeit bietet die Speicherung von CO2 im Meeresboden.

Die Speicherung von CO2 im Meeresboden ist gemäss Protokoll von 1996 zum Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) heute zulässig. Das Londoner Protokoll verbietet aber in seiner jetzigen Form jeglichen Export von Abfällen zur Entsorgung im Meer.

Eine Änderung von 2009 des Londoner Protokolls nimmt CO2, welches im Meeresboden gespeichert werden soll, von diesem generellen Exportverbot aus. Mit der Ratifikation der Änderung ermöglicht der Bundesrat damit, dass CO2 ab 2024 zur Speicherung im Meeresboden exportiert werden kann, und beseitigt damit eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Klimaneutralität.

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