Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes
Die IGEB begrüsst es, dass der Bundesrat auf einen wettbewerbsorientierten Ansatz bei der Förderung von erneuerbaren Energien eingeschwenkt ist. Der ursprünglich eingeschlagene Weg über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zieht weiterhin teure Folgekosten nach sich. Die Richtung hin zu einmaligen Investitionsbeiträgen und Auktionen bei PV-Anlagen ist eine Verbesserung.
Die IGEB erachtet es als positiv, dass der Zuschlag auf dem Übertragungsnetz nicht erhöht werden soll. Dies ist jedoch ein fragiles Versprechen, da die Begehrlichkeiten für mehr Subventionen ansteigen, sobald sich zeigen sollte, dass die nun im Gesetz als verbindlich erklärten Ziele nicht erreicht werden. Art. 55 Abs. 3 spurt den Weg für weitere Massnahmen und deren Kostenfolge bereits vor.
Die Erwartungen der Energiefirmen auf eine gesetzlich legitimierte Umverteilung von Endkunden zu Produzenten zur Absicherung der eigenen Rendite, zementieren der empfohlene Ausbau der Förderung der Wasserkraft und die Verlängerung der Förderung um fünf Jahre. Produzenten wollen dank grosszügigen Subventionen möglichst kurzfristig und «planungssicher» Gewinne realisieren. Sie wollen kein unternehmerisches Risiko eingehen.
Die IGEB hat zu den einzelnen Artikeln Stellung genommen. Die gesamte Vernehmlassung kann mit nachfolgendem Link heruntergeladen werden.