Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie
Der Bundesrat hat am 1. Juni 2021 im Zirkularverfahren seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) zur parlamentarischen Initiative Girod 19.443 «Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie» verabschiedet.
Der Bundesrat begrüsst, dass die UREK-N den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bestätigt. Dennoch beantragt der Bundesrat dem Parlament, auf den Erlassentwurf der UREK-N nicht einzutreten. Er begründet dies damit, dass der von der UREK-N erarbeitete Entwurf für eine Revision des Energiegesetzes nicht ausreichend sei, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz längerfristig zu stärken und die erneuerbaren Energien effizient und sicher im Stromsystem zu integrieren. Hierfür seien weitergehende Massnahmen notwendig wie sie im «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» vorgesehen sind. Der Bundesrat wird die Botschaft zu diesem Bundesgesetz, das eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes umfasst, voraussichtlich kurz nach der Sommersession verabschieden.