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Bundesrat verabschiedet Botschaft für Gas-Solidaritätsabkommen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 die Botschaft zur Genehmigung des Gas-Solidaritätsabkommens der Schweiz mit Deutschland und Italien zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung einhellig begrüsst.

In seiner Mitteilung schreibt der Bundesrat, dass er dem Parlament drei Entwürfe von Bundesbeschlüssen weiterleitet. Ein Bundesbeschluss sieht die Genehmigung des Abkommens vor, die zwei weiteren Bundesbeschlüsse betreffen die damit verknüpften Verpflichtungskredite. Das Abkommen unterliegt dem fakultativen Referendum. Für die Versorgungssicherheit mit Gas ist es wichtig, dass das Solidaritätsabkommen rasch anwendbar ist.

Das Abkommen käme nur in einer schweren Gas-Mangellage zum Einsatz, nachdem alle im Inland möglichen Massnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs ergriffen wurden. Dazu zählen die Umschaltung von Zweistoffanlagen, Verbote und Verwendungsbeschränkungen sowie die Kontingentierung der gasverbrauchenden Industrie.

Das Abkommen ermöglicht es der Schweiz, bei Bedarf Deutschland und Italien um Solidarität zu ersuchen, damit geschützte Schweizer Kundinnen und Kunden im Notfall weiter mit Gas versorgt werden könnten. Nutzniessende wären beispielsweise private Haushalte, Spitäler oder Notdienste. Im Gegenzug können die zwei anderen Länder im Notfall auch die Schweiz um Gaslieferungen anfragen.

Damit Solidaritätsleistungen in einem Notfall effektiv in Anspruch genommen werden können, sind zwei Verpflichtungskredite notwendig. Der erste Kredit über 300 Millionen Franken würde für eine Staatsgarantie benötigt. Bei freiwilligen Solidaritätsmassnahmen könnte der Bund damit den Kauf von Gas absichern. Der zweite Kredit über 1 Milliarde Franken dient insbesondere allfälligen Entschädigungen, die der Bund für hoheitliche Massnahme leisten müsste, die in Deutschland oder Italien zugunsten der Schweiz ergriffen würden.

Die finanziellen Lasten des Bundes wären bei beiden Krediten nur temporär. Bei Gaslieferungen von Deutschland oder Italien in die Schweiz würden die Kosten letztlich durch die inländischen Empfänger getragen. Bei Gaslieferungen der Schweiz wäre der Bund berechtigt, die Kosten den ausländischen Vertragspartnern in Rechnung zu stellen.

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