Anwendungsmöglichkeiten der Künstlichen Intelligenz im Energiesektor
Die Technologien der KI verbreiten sich rasant und kommen immer mehr auch im Energiesektor zum Einsatz. KI kann den Übergang zu einem klimafreundlichen, dezentralen Energiesystems unterstützen. Dies gilt beispielsweise bei der Planung und beim Betrieb der Stromnetze, für die grosse Datenmengen verarbeitet werden müssen. Eine Umfrage bei 110 Schweizer Energieversorgungsunternehmen hat gezeigt, dass ein Viertel bereits KI nutzt, darunter insbesondere grössere Unternehmen. Gestützt auf diese Umfrage wird ein starker Anstieg KI-gestützter Anwendungen im Energiebereich erwartet.
Anwendungsmöglichkeiten
KI kann entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Erzeugung, über den Handel, die Übertragung und Verteilung von Strom, den Vertrieb bis zu den Energiedienstleitungen erheblichen Nutzen bringen. Sie hat damit das Potenzial, das Energiesystem resilienter, effizienter und sicherer zu machen und die Versorgungssicherheit insgesamt zu stärken. Sie birgt aber auch Risiken.
Chancen
KI im Energiesektor kann die Prognosegenauigkeit bei der erneuerbaren Stromerzeugung deutlich verbessern und auch zur Früherkennung von Störungen und deren Reduktion beitragen. Ein grosses Potenzial haben KI-basierte Prognosen auch im Netzbetrieb für die Übertragung und Verteilung von Energie sowie für die voraussehende Instandhaltung der Netzinfrastruktur. Der Einsatz von KI im Kundenservice und bei den Energiedienstleistungen verbessert die Gestaltung und Personalisierung von Produkten.
Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen
Zu den Risiken beim Einsatz von KI gehören der Diebstahl sensibler Daten, Falschaussagen oder Fehlentscheidungen bei automatisierten Prozessen, die Abhängigkeit von Technologieanbietern und Cyberangriffe. Mangelnde Erfahrung der Unternehmen im Einsatz von KI verstärkt diese Risiken.
Der Rat der EU hat 2024 den EU AI Act verabschiedet. Diese Verordnung enthält Massnahmen und Empfehlungen zum Schutz vor Gefahren durch KI-Systeme in kritischen Infrastrukturen. In der Schweiz gibt es bisher keine gesetzliche Regulierung spezifisch zu KI. Ein Gesetzesentwurf mit Massnahmen in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht soll aber bis Ende 2026 erarbeitet werden (Medienmitteilung vom 12.02.2025).
Empfehlungen
Der Bericht empfiehlt einen von den Verbänden organisierten KI-spezifischen Branchendialog, der den Wissenstransfer zwischen den über 600 schweizerischen Energieversorgungsunternehmen unterstützen und volkswirtschaftliche Synergien auf dem Weg zur KI-Maturität der Branche schaffen soll. Das Bundesamt für Energie wird den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) zudem auffordern, innert zwei Jahren eine Branchenrichtlinie zur KI-Gouvernanz zu erarbeiten. Abzuwarten sind auch mögliche Anpassungen in die Schweizer Gesetzgebung, die sich aus der Umsetzung des EU AI Acts in Europa ergeben könnten.
Finanzierung der Verlängerung
Für die Verlängerung der Verträge der bestehenden Reservekraftwerke Monthey und Cornaux und für die Notstromgruppen sowie für das Reservekraftwerk Ansaldo sind zusätzliche Kredite notwendig. Der Bundesrat hat diese Anträge dem Parlament unterbreitet. Anfang Juli 2025 hat die Finanzdelegation für die Bereitstellung des Reservekraftwerks von Ansaldo bereits einen dringlichen Zusatzkredit und einen dringlichen haushaltsneutralen Nachtragskredit zum Voranschlag 2025 im Umfang von je 25 Millionen Franken genehmigt. Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen Verpflichtungen für die Übergangslösung bis 2030 auf 352,3 Millionen Franken. Damit werden die Wiederinstandstellungs- und Bereitstellungskosten der Reservekraftwerke gedeckt. Auch eine Planungsreserve sowie die Bereitstellungskosten und Sanierungsmassnahmen für die Notstromgruppen werden damit finanziert. Diese Kosten werden über das Netznutzungsentgelt auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt. Sie führen in den Jahren 2027–2030 zu einer Zusatzbelastung von durchschnittlich rund 0,18 Rappen pro Kilowattstunde oder rund 8 Franken pro Jahr für einen durchschnittlichen Haushalt (Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden). Die Kosten für die neuen Reservekraftwerke, die voraussichtlich ab 2030 in Betrieb gehen, sind in diesem Tarif nicht enthalten.
In der Vernehmlassung, die von März bis Juni 2025 dauerte (Medienmitteilung vom 7. März 2025), sind 50 Stellungnahmen eingegangen. Die Mehrheit begrüsst im Grundsatz die Verlängerung der Winterreserveverordnung.
Dieser Bericht stammt aus einer Medienmitteilung des Bundes.
