Bedingung zur Ausschreibung 2022

Das BFE führt für die Bedingungen zur Ausschreibung 2022 eine öffentliche Konsultation durch. Die IGEB begrüsst die vorgeschlagenen Bedingungen vollumfänglich, da diese Änderungen für die Wirtschaft eine Erleichterung darstellen und sinnvoll sind. So begrüsst die IGEB, dass es für die Projekteingabe 2022 keine fixen Eingabetermine mehr gibt. Ebenfalls als positiv ist zu erwähnen, dass die Abläufe bei der Projektförderung auf ein kontinuierliches Eingabe- und Zuschlagsentscheid-Verfahren umgestellt wird. Dadurch wird sich die Wartezeit zwischen Antragstellung und Zuschlagsentscheid verkürzen.