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Energie: Höhere Flexibilität für die Wirtschaft im Falle einer Strommangellage

Falls es im Winter zu einer Mangellage kommt, können Grossverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzen in der Schweiz (Multisite-Kunden) die ihnen zugeteilten Kontingente eigenverantwortlich summieren und verteilnetzübergreifend verwenden. Dafür müssen sie sich vorgängig beim VSE registrieren. Der VSE wurde vom Bund am 17. November verpflichtet, das Prozedere für die Registrierung einzurichten und abzuwickeln. Hier kann die Registrierung vorgenommen werden: www.ostral.ch

In einer Strommangellage müssten Bund und Wirtschaft verhindern, dass es zu unkontrollierten Stromausfällen kommt. Die dafür vorgesehenen Massnahmen wirken sich einschneidend auf die Wirtschaft aus. In besonders kritischen Bereichen erfordert dies Branchenlösungen. Der Bundesrat hat einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der eine Branchenlösung für den öffentlichen Verkehr und den Güterverkehr auf der Schiene regelt. Der Bundesrat hat weitere branchenspezifische Verordnungen in Auftrag gegeben.

Der Bund und die Wirtschaft müssen im Falle einer Strommangellage Massnahmen ergreifen, damit die Stromversorgung nicht zusammenbricht. Sie haben dafür Massnahmen ausgearbeitet, die breit konsultiert und im Frühling 2023 dem Bundesrat unterbreitet wurden.

Der Bundesrat hatte letzten Frühling mehrere Prüfaufträge erteilt. Diese sind nun abgeschlossen. Ziel war es zu regeln, wie Grossverbraucher mit mehreren Standorten in verschiedenen Verteilnetzen (verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher), der Handel von Kontingenten und der öffentliche Verkehr im Fall einer Strommangellage behandelt werden. Zudem sollte geklärt werden, wie sich die Strombewirtschaftungs­massnahmen auf die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in kritischen Bereichen und Branchen auswirken. Die meisten dieser Bereiche und Branchen können eine reduzierte Versorgung sicherstellen, wenn sie als verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher kontingentiert werden, und wenn der zeitlich unbegrenzte Einsatz von Notstromgruppen sowie der Kontingenthandel ermöglicht werden.

Ab dem kommenden Winter wird für Grossverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzen in der Schweiz eine Lösung für die verteilnetzübergreifende Bewirtschaftung von Kontingenten eingeführt, dies sowohl für die Kontingentierung als auch für die Sofort­kontingentierung. Multi-Site-Verbraucher können die ihnen zugeteilten Kontingente eigenverantwortlich summieren und verteilnetzübergreifend verwenden. Dafür müssen sie sich vorgängig registrieren. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) wird beauftragt, dazu eine Plattform zur Verfügung zu stellen. Zudem wird für den Fall der regulären Kontingentierung (auf Monatsbasis) für sämtliche Grossverbraucher der Handel mit Kontingenten ermöglicht. Als Referenzperiode für die Kontingentierung gilt im kommenden Winter grundsätzlich der Vorjahresmonat.

Als letzte Massnahme nach der Kontingentierung von Grossverbrauchern sind Netzabschaltungen vorgesehen, was einen Zusammenbruch des Stromnetzes verhindern würde. Damit in einer Strommangellage der elektronische Daten- und Zahlungsverkehr auf einem reduzierten Niveau möglich bleibt, wurde eine zusätzliche Variante mit einem schweizweiten täglichen Zeitfenster geschaffen, während dem alle Teilnetzgebiete über Strom verfügen würden

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