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Energie: Bundesrat und Branche stärken Gas-Beschaffung und bereiten sich auf mögliche Mangellagen vor

Die Versorgungssituation in Europa hat sich vor allem im Gasbereich weiter verschärft. Seit März 2022 arbeiten der Bundesrat und die Schweizer Gasbranche gemeinsam intensiv daran, die Gasversorgung der Schweiz für den kommenden Winter durch Speicherkapazitäten in den Nachbarländern und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zu stärken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 den Stand der Beschaffung und das nun fertiggestellte, wettbewerbskonforme Bewirtschaftungskonzept der Winter-Gasreserven zur Kenntnis genommen. Zudem hat er sich über den Stand der Vorbereitungen auf eine mögliche Gas- oder Strommangellage informiert.

Die Gasflüsse aus Russland in die EU haben in den letzten Monaten stetig abgenommen und machen derzeit nur noch rund 15 Prozent der Gasimporte der EU aus. Gründe dafür sind neben der sinkenden Nachfrage nach russischem Gas auch die von Russland seit Mitte Juni 2022 gedrosselten Lieferungen über die «Nord Stream 1»-Pipeline. Die Schweiz hat keine eigenen Gasspeicher und ist daher vollständig auf Importe angewiesen. Bis zu drei Viertel der Gaslieferungen in die Schweiz erfolgen via Deutschland. Von Gasengpässen in der EU und insbesondere in Deutschland wäre deshalb auch die Schweiz betroffen. Können die Speicher nicht entsprechend den Plänen gefüllt werden, lässt sich eine Mangellage im kommenden Winter nicht ausschliessen.

Stärkung der Versorgungssicherheit im Gasbereich

Die Gasbranche hat zur Stärkung der Versorgungssicherheit unter der Federführung des Verbands der Schweizerischen Gaswirtschaft (VSG) die Task Force Winterversorgung 2022/2023 eingesetzt, in der auch die Bundesbehörden (UVEK, WBF) vertreten sind. Am 18. Mai 2022 hatte der Bundesrat das Konzept der Task Force zur Schaffung einer Winter-Gasreserve zur Kenntnis genommen und die regionalen Gasversorger zur Umsetzung verpflichtet. Das Konzept beinhaltete zwei Massnahmen: Einerseits die Einrichtung einer physischen Gasreserve in Gasspeichern der Nachbarländer. Diese soll 15% (rund 6 TWh) des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz von rund 35 TWh abdecken. Die Schweiz trägt damit auch zur Füllung der europäischen Speicher bei. Ergänzt wird dies zweitens durch die Beschaffung von Optionen für zusätzliche nicht-russische Gaslieferungen in Höhe von 6 TWh (rund 20% des Schweizer Winterverbrauchs), die bei Bedarf kurzfristig abgerufen werden können. Der Bundesrat forderte die Task Force auf, das Konzept bis Ende Juni 2022 fertigzustellen und dabei insbesondere die Umsetzung zu regeln (Bewirtschaftung und Abruf der Gasreserve, Preise, Transparenz über Verträge und Kosten, Sicherung der nötigen Gasnetz-Importkapazitäten).

Das fertig gestellte Konzept liegt nun vor. Der Bundesrat hat es an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 zur Kenntnis genommen, ebenso vom Stand der Arbeiten der Branche zur Schaffung einer Winter-Gasreserve. Die fünf Regionalgesellschaften Erdgas Ostschweiz AG (EGO), Gasverbund Mittelland AG (GVM), Gaznat SA, Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) und Aziende Industriali di Lugano SA (AIL) setzen diese Massnahmen je separat um. Von der physischen Gasreserve in Gasspeichern der Nachbarländer sind derzeit knapp 3,8 TWh gesichert, das sind rund 60% der Vorgabe von 6 TWh. Für die Optionen liegen Offerten vor, die nun beschafft werden.

Das Konzept sieht vor, dass die Regionalgesellschaften den Einsatz ihres Speichergases im Rahmen des normalen Portfolios mit Vorsicht optimieren, unabhängig von der Krisenstufe. Drittlieferanten erhalten zu Marktkonditionen Zugang zum Speichergas. Für die Beschaffung der Optionen gelten Minimalstandards (z.B. Klausel für Lieferung bei Ausfall von russischen Gaslieferungen, Preismechanismus, Haltedauer). Die Optionen können ausschliesslich bei einer Verschärfung der Situation abgerufen werden: Dieser Zeitpunktwird von einer Krisenorganisation der Branche ausgelöst. Drittlieferanten bezahlen den Regionalgesellschaften den Selbstkostenpreis der Optionen plus einen Zuschlag von drei Prozent. Die Regionalgesellschaften führen für ihre Aufwendungen und Erträge im Rahmen der Winter-Gasreserve eine separate Buchhaltung, die von einer anerkannten, unabhängigen Revisionsgesellschaft geprüft wird.

Der Bundesrat begrüsst das Konzept der Gasbranche Es bietet eine zusätzliche Absicherung und Diversifikation der Risiken für die Winterversorgung 2022/2023. Und es bietet auch Drittlieferanten einen wettbewerbskonformen Zugang zu den von den Regionalgesellschaften zu beschaffenden Speichermengen und Optionen. Er bestätigt der Gasbranche, dass er ein von der WEKO für unzulässig erklärtes Verhalten nachträglich gemäss Artikel 8 des Kartellgesetzes für zulässig erklären werde, sofern das Detailkonzept korrekt umgesetzt wurde

Weitere Massnahmen

Die Gespräche und Sondierungsarbeiten für Abkommen mit den Nachbarstaaten unter Leitung des UVEK (BFE) und mit engem Einbezug des WBF (BWL) und des EDA sind am Laufen. Anlässlich des Treffens am Weltwirtschaftsforum in Davos von Energieministerin Simonetta Sommaruga und Wirtschaftsminister Guy Parmelin mit dem deutschen Vizekanzler und Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, wurde abgemacht, ein entsprechendes Abkommen abzuschliessen. Eine erste Verhandlungsrunde mit den deutschen Verhandlungspartnern hat im Juni 2022 stattgefunden.

Das UVEK (BFE) prüft in Zusammenarbeit mit dem WBF (BWL), wie der Aufbau von Gasspeicherkapazitäten in der Schweiz gefördert werden kann und wird den Bundesrat bis Ende August 2022 über den Stand der Prüfarbeiten informieren.

Im Rahmen von laufenden Arbeiten zur Energieeffizienz bereitet das UVEK (BFE) derzeit eine schweizweite Sparkampagne vor, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umgesetzt werden soll. Die Kampagne soll für die Bevölkerung und Wirtschaft einfach und rasch umzusetzende Energiesparmassnahmen vermitteln.

 

Vorbereitungen auf eine mögliche Gas- oder Strommangellage

Neben den bereits getroffenen oder eingeleiteten Vorkehrungen zur Vorbeugung von Mangellagen bereitet sich der Bundesrat – zusammen mit den zuständigen Verwaltungseinheiten, den Kantonen und der Energiebranche – mittels verschiedener Szenarien auf eine mögliche Gas- oder Strommangellage vor. Auch im Strombereich ist in der Schweiz die Wahrscheinlichkeit einer Mangellage gestiegen: Dies aufgrund der schwierigen Situation bei den Kernkraftwerken in Frankreich (viele Ausserbetriebnahmen infolge Sicherheitsprüfungen) und der aktuell prognostizierten Zuflüsse in Schweizer Speicherseen, die unter der Norm ausfallen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 den Stand der entsprechenden Vorbereitungen zur Kenntnis genommen.

Einer möglichen Gasmangellage will der Bund mit verschiedenen Massnahmen begegnen. Beim Szenario einer drohenden Mangellage im Gasbereich werden mit einer Informationskampagne des Bundes und der Gasbranche Sparappelle an alle Erdgasverbraucher gerichtet. Dabei geht es darum, dass mit Empfehlungen und Ratschlägen der Verbrauch von Erdgas deutlich reduziert wird. Gleichzeitig würden die Zweistoffkunden auf Heizöl umgeschaltet. Die sogenannten Zweistoffanlagen können sowohl mit Erdgas als auch Heizöl betrieben werden. Der Bundesrat appelliert an die Betreiber von Zweistoffanlagen, trotz der hohen Preise jetzt ihre Heizöltanks zu füllen.

Wenn die Sparappelle und die angeordneten Umschaltungen von Zweistoffanlagen für die Bewältigung einer Gasmangellage nicht ausreichen, soll der Erdgasverbrauch kontingentiert werden. Davon sind in einem ersten Schritt alle Anlagen betroffen, die nicht zur Kategorie Anlagen von geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern zählen insbesondere Haushalte, die an ein Erdgasverteilnetz zur Wärmeversorgung angeschlossen sind, sowie grundlegende soziale Dienste, die nicht den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung angehören.

Anmerkung der IGEB: Das aktuelle Konzept bietet ausgeprägte Privilegien für Privathaushalte und die öffentliche Verwaltung und würde die Last der Bewirtschaftungsmassnahmen fast vollständig den Unternehmen aufbürden. Für viele IGEB-Mitgliedfirmen würde eine Reduktion oder ein Stopp an Gaslieferungen ein Unterbruch ihrer Produktion bedeuten. Einige könnten ihre Zweistoffanlagen auf Oel umbauen, für dies brauchen sie aber eine Vorlaufzeit von 1-3 Jahren.

Damit die Reduktion der Erdgaslieferungen bei allen Verbrauchern möglichst tief gehalten werden kann, sollen alle nicht geschützten Kunden ohne Priorisierung kontingentiert werden. Zudem werden derzeit auch Verwendungseinschränkungen geprüft. Damit könnte der Verbrauch von Gas für gewisse Anwendungen verboten werden.

Das WBF überarbeitet derzeit das Kontingentierungskonzept der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) unter Konsultation der Industrie und wird dieses dem Bundesrat Ende August 2022 vorlegen.

Krisenorganisation

Angesichts der Lageentwicklung auf den Energiemärkten zeigen sich starke gegenseitige Abhängigkeiten zwischen den Energieträgern Strom, Erdgas und Erdöl, was eine ganzheitliche Betrachtung verlangt. Auf politischer Ebene gibt der Steuerungsausschuss UVEK – WBF die Leitlinien vor. Darin sind – neben den zuständigen Departementschefs Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Guy Parmelin – der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG), der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) sowie die CEOs von Axpo, Alpiq, BKW, Repower und Swissgrid, die Ölindustrie sowie der Direktor des BFE, der Delegierte der WL und der Präsident der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) vertreten. Die Aufgaben dieses Steuerungsausschusses sind die politische Koordination zwischen Bund und Kantonen, die Beurteilung der Lage auf politischer und strategischer Stufe, die Beurteilung des Handlungsbedarfs und die Vorberatung der Entscheide des Bundesrates. Die jetzige Organisation (vgl. Organigramm) bildet die aktuelle Situation ab.

Bereits im letzten Dezember wurde – aufgrund der angespannten geopolitischen Lage – eine Krisenorganisation eingesetzt, die auf den Strommarkt fokussiert war. Im Laufe der letzten Monate wurde der Fokus auf die Gaslage erweitert.

Mit dem Steuerungsausschuss und der Krisenorganisation verfügt der Bundesrat bereits heute über eine Krisenstruktur, die jederzeit angepasst und erweitert werden kann. Die operative Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates in einer Mangellage erfolgt im Strombereich durch die OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Diese besteht und wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der WL aktiv. Im Gasbereich hat der Bundesrat den VSG im Mai beauftragt, für die technische Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates eine operative Krisenorganisation (KIO) zu bilden sowie ein Konzept für ein Monitoring im Gasbereich auszuarbeiten. Die Arbeiten dazu laufen.

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