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Energie: Bundesrat passt Massnahmen für den Fall einer Strommangellage an

Der Bundesrat hat das Resultat des Vernehmlassungsverfahrens für die Massnahmen in einer Strommangellage an seiner Sitzung vom 3. März 2023 zur Kenntnis genommen. Verschiedene Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren konnten aufgenommen werden. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen auf die dann bestehende Situation ausgerichtet.

Der Inhalt der Verordnungsentwürfe zu Verwendungsbeschränkungen und Verboten, Kontingentierungen sowie Netzabschaltungen hat in einer knapp dreiwöchigen Vernehmlassung viele Rückmeldungen ausgelöst. Insgesamt gingen über 250 Stellungnahmen ein, darunter diejenigen von allen Kantonen, einigen Gemeinden, sowie sieben politischen Parteien. Über 100 Wirtschafts-, Sport- und Kulturverbände und auch zahlreiche Unternehmen, insbesondere aus dem Elektrizitätssektor, haben an der Vernehmlassung teilgenommen.

Die Grundprinzipien des in den Verordnungsentwürfen enthaltenen Bewirtschaftungskonzepts stiessen in der Vernehmlassung auf Zustimmung. Aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit fielen die Stellungnahmen zu verschiedenen Massnahmen jedoch kontrovers aus. Da Wirtschaft und Gesellschaft auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen sind, hat jede Massnahme Einschränkungen zur Folge. Deshalb kommen die Bewirtschaftungsmassnahmen erst zum Zug, wenn alle Möglichkeiten für eine gut funktionierende Stromversorgung ausgeschöpft sind.

Einige Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge wurden bei der Überarbeitung der Verordnungsentwürfe vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aufgenommen. So wurden beispielsweise die Temperaturvorschriften für Wohn- und Büroräume vereinfacht und jenen im Gasbereich angeglichen. Im jetzigen Entwurf ist eine Temperatur von 20 Grad Celsius vorgesehen.

Tempolimit und E-Mobilität

Beim Strassenverkehr wird auf eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h vorderhand verzichtet. Der direkte Effekt auf den Stromverbrauch wäre nur minimal gewesen, da der Anteil der Elektromobilität noch nicht sehr gross ist. Sollte eine Strommangellage aber zeitlich mit einem Engpass beim Treibstoff zusammenfallen, könnte ein solches Tempolimit zum Einsatz kommen.

Umweltpolitische Überlegungen führten bei den Vorschlägen auch dazu, auf eine gezielte Einschränkung der Elektromobilität zu verzichten. Das Sparpotenzial ist noch zu gering und die weitere Elektrifizierung der Mobilität soll entsprechend nicht gehemmt werden. Bei einer weiteren Zunahme der E-Mobilität könnte sie jedoch zu einem wichtigen Element werden bei der Bewältigung einer schweren Strommangellage.

Anpassungen in den Eskalationsschritten werden aus den Vorschlägen der Vernehmlassung übernommen. Neu findet sich im letzten Eskalationsschritt der Verbote auch der gewerbliche Betrieb von Wellness-Anlagen. Auf ein Verbot des Hochfrequenzhandels bei Börsengeschäften wird verzichtet.

Alle Branchen müssen Sparbeitrag leisten

In der Überarbeitung der Bewirtschaftungsmassnahmen werden weiterhin spezifische Bewirtschaftungskonzepte für die Grundversorgung geprüft. Der Bundesrat hat das WBF bereits im November 2022 beauftragt, im Hinblick auf den Winter 2023/24 solche Konzepte beispielsweise für die Abwasserreinigung, die Telekommunikation und den Zahlungsverkehr zu prüfen. Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Branchen einen Sparbeitrag leisten müssen.

Bei einer Strommangellage gilt es, Netzabschaltungen oder sogar einen flächendeckenden Netzzusammenbruch zu verhindern. Dazu braucht es den Beitrag aller Grossverbraucher (ab 100 MWh Jahresverbrauch), die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz ausmachen. Allfällige Ausnahmeregelungen würden andere Grossverbraucher und Branchen stärker belasten und könnten zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Um den Unternehmen einen möglichst flexiblen Umgang mit den Kontingenten zu ermöglichen, sind für den nächsten Winter verschiedene Massnahmen geplant. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, den Verteilnetzbetreibern, der Wirtschaft und den Anbietern von Plattformen für den Kontingentenhandel wird fortgeführt. Weiter soll im Winter 2023/24 auch eine Lösung für verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher eingeführt werden. Das sind Grossverbraucher mit mehreren Standorten in den Verteilnetzgebieten. Zudem können stationäre Notstromgruppen während der Kontingentierung und Netzabschaltungen von den betroffenen Endverbrauchern ohne zeitliche Beschränkung eingesetzt werden.

Massnahmen werden weiterentwickelt

Die nun veröffentlichten Massnahmen werden weiterentwickelt. Sie werden zum Zeitpunkt einer Mangellage der Situation angepasst und vom Bundesrat in Form von Verordnungen in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung der Information über den Stand der Rechtsetzungsarbeiten soll es den Betroffenen ermöglichen, sich für diesen Fall vorzubereiten.

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