Technische Vereinbarung zur Stärkung der Netz- und Versorgungssicherheit unterzeichnet
Als Übergangslösung bis zum Abschluss eines Stromabkommens mit der EU erhöht die erzielte Einigung die Rechtssicherheit, besonders im Hinblick auf die bevorstehende Einführung der sogenannten 70-Prozent-Regel. Diese soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten und besagt, dass die EU-Mitgliedstaaten mindestens 70 Prozent der Kapazität ihrer Netzelemente für den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen. Dies könnte – ohne Einbezug der Schweiz in die europäischen Kapazitätsregionen – vermehrt zu ungeplanten Stromflüssen im Schweizer Netz sowie reduzierten Import- und Exportkapazitäten führen. In diesem Fall müssen zur Stabilisierung inländische Kraftwerke eingesetzt werden, die dann nicht für die Versorgung zur Verfügung stehen. Beides ist also mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und kann die Stromversorgungssicherheit der Schweiz gefährden.
Verbesserungen für die Schweiz: vorläufig gesicherte Importkapazität, Rechtssicherheit und Transparenz
Die Berücksichtigung des Schweizer Netzes in der Kapazitätsberechnung der Region Core bedeutet konkret, dass die Austausche zwischen Ländern der Region Core (z.B. Deutschland und Frankreich) reduziert werden, wenn andernfalls das Schweizer Stromnetz überlastet würde. Ausserdem werden dank der erzielten Vereinbarung die möglichen Stromtransportkapazitäten transparent berechnet und aufgeteilt, was wiederum die Netzsicherheit der Region erhöht. Simulationsrechnungen zeigen zudem, dass die Schweiz durch die Berücksichtigung in der Core-Kapazitätsberechnung künftig durchschnittlich weiterhin über ähnliche Importkapazitäten verfügen würde wie bislang.
Mittel- und längerfristige Unsicherheiten bleiben bestehen
Die technische Vereinbarung schafft primär kurzfristig Sicherheit. Mittel- und längerfristig ist sie jedoch keine nachhaltig stabile Grundlage für eine sichere und planbare Einbindung in das europäische Stromnetz, da sie jährlich erneuert werden muss. Auch in Bezug auf die technische Umsetzung bleiben Unsicherheiten bestehen, etwa die Kriterien zum Einsatz kostspieliger Entlastungsmassnahmen, die wie andere Parameter erst im Rahmen der Implementierung festgelegt werden – was wiederum die Notwendigkeit eines institutionellen übergeordneten Stromabkommens mit der EU unterstreicht. Daneben werden bereits die Planungen für eine Zusammenlegung der beiden Kapazitätsberechnungsregionen Italy North (ITN) und Core eingeleitet. Das von der EU-Regulierungsbehörde ACER 2023 initiierte Merger-Projekt könnte das Erreichte wieder in Frage stellen, weil dann ein weiteres Kooperationsabkommen mit der neuen Region benötigt würde.
ElCom und Swissgrid werden den Prozess der Implementierung der technischen Vereinbarung eng begleiten und die Interessen der Schweiz vertreten.
Dies ist eine Medienmitteilung der ElCom.