IGEB-Positionspapier
Hohe Energiekosten gefährden die Wettbewerbsfähigkeit
Die Stromkosten in der Schweiz sind im internationalen Vergleich zu hoch. Für energieintensive Unternehmen sind sie ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und den Erhalt ihrer Produktionsstandorte. Bereits geringe Preissteigerungen verursachen erhebliche Mehrkosten: Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 400 Gigawattstunden bedeutet ein Aufschlag von einem Rappen pro Kilowattstunde zusätzliche Kosten von vier Millionen Franken.
Gleichzeitig profitieren Unternehmen im umliegenden Ausland teilweise von staatlichen Unterstützungen, günstigeren Industriestrompreisen und Steuererleichterungen. Diese Unterschiede verschärfen den Wettbewerbsnachteil der Schweizer Industrie und gefährden Arbeitsplätze sowie wertvolles Know-how.
Zusätzliche Belastungen entstehen durch Abgaben und regulatorisch verursachte Kostenbestandteile im Strompreis. Dazu gehören beispielsweise die Kosten der Stromreserve und weitere solidarisierte Systemkosten, die nicht unmittelbar mit dem Betrieb und Ausbau der Netzinfrastruktur zusammenhängen. Auch die heutige Regulierung der Verteilnetze bietet aus Sicht der IGEB nur begrenzte Anreize für einen möglichst effizienten Netzbetrieb und -ausbau. Weitere Abgaben sind zudem absehbar.
Rückerstattung der Netzzuschläge: unverhältnismässige Risiken
Die Rückerstattung der Netzzuschläge (RNZ) von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde ist keine Subvention ohne Gegenleistung. Unternehmen, die davon profitieren, verpflichten sich zu verbindlichen Energieeffizienzzielen und müssen entsprechende Massnahmen umsetzen. Werden diese Ziele auch nach einem zusätzlichen Jahr nicht erreicht, müssen sämtliche seit Beginn erhaltenen Rückerstattungen zurückbezahlt werden. Die IGEB erachtet diese Regelung als unverhältnismässig, da sie insbesondere für energieintensive Betriebe eine existenzbedrohende finanzielle Belastung darstellen kann.
Industrie und Kreislaufwirtschaft gehören zusammen
Die energieintensiven Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen. Sie verarbeiten grosse Mengen an Recyclingmaterial und führen Nebenprodukte anderer Industrien als Rohstoffe in den Produktionskreislauf zurück. Was in einem Betrieb als Reststoff anfällt, kann für einen anderen ein wertvoller Rohstoff sein. Innerhalb verschiedener Branchen werden jährlich weit über 100’000 Tonnen solcher Materialien weiterverarbeitet; zudem wird der Ausschuss aus den eigenen Produktionsprozessen vollständig wiederverwendet.
Diese industriellen Kreisläufe sind teilweise auf wenige spezialisierte Unternehmen in der Schweiz angewiesen. Fällt ein Betrieb weg, lässt sich seine Funktion nicht ohne Weiteres ersetzen. Eine Verlagerung der Produktion ins Ausland würde deshalb nicht nur Arbeitsplätze und Fachwissen kosten, sondern könnte auch die Recyclingstrukturen schwächen, die Importabhängigkeit erhöhen und zusätzliche Transporte und Emissionen verursachen.
Die Folgen gehen über einzelne Unternehmen hinaus
Wenn energieintensive Betriebe aufgrund hoher Energiekosten und ungleicher Wettbewerbsbedingungen ihre Produktion einstellen oder ins Ausland verlagern müssen, betrifft dies weit mehr als die Unternehmen selbst. Betroffen sind Mitarbeitende und ihre Familien, Zulieferer, Abnehmer und ganze Wertschöpfungsketten. Gleichzeitig gehen industrielle Kompetenzen verloren, die für die Versorgungssicherheit und die Widerstandsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz wichtig sind.
Die Sicherung der energieintensiven Industrie ist damit nicht nur eine Frage der Energiepreise. Sie betrifft ebenso Arbeitsplätze, die Kreislaufwirtschaft und den langfristigen Erhalt einer leistungsfähigen industriellen Basis in der Schweiz.
Unsere Forderungen
- Temporäre Aussetzung oder eine degressive Ausgestaltung der kostensteigernden Netzkosten und Energieabgaben. Netzfremde Abgaben in den Netzkosten für die energieintensive Industrie sistieren (zum Beispiel Winterstromreserve und weitere solidarisierte Kosten).
- Firmen für den Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion von den Netzkosten befreien
- Senkung der Kosten für Systemdienstleistungen
- Marktrisikoprämie und WACC weiter verringern
- Die Kostenkomponenten und Margen auf den Netzkosten auf den verschiedene Netzebenen deklarieren (z. B: Netzebene 3 oder 5)
- Vollständige Liberalisierung des Strommarktes
- Die Energieintensiven bei der Dekarbonisierung analog dem Ausland unterstützen (gezielte Fördermechanismen, zum Beispiel CBAM)
- Kosten für den Rückbau und Stilllegung der Gasnetze oder der Erschliessung von Biogasanlagen sollen verursachergerecht umgewälzt werden
- Versorgungssicherheit mit Erdgas muss kosteneffizient ohne überproportionale Belastung der nicht geschützten Industrie erfolgen
- Der Gasmarkt soll vollständig ohne Marktzugangsschwelle liberalisiert und die Gaspreisbildung der EnCom unterstellt werden
- Zielvereinbarungen mit dem Bund: die Art der Finanzierung der PV-Anlagen darf nicht vom BFE beurteilt werden. Top-down verordnete CO₂-Mindestreduktionen müssen abgeschafft werden.
- Bei Nichterreichung der Zielvereinbarung RNZ soll es lediglich zu einer prozentualen Reduktion der RNZ führen – nicht zu einem kompletten Verlust
- Abnahmekreditversicherung als Ersatz für Bankgarantien bei der Strombeschaffung
- Kreislaufwirtschaft in der Schweiz halten

