Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit der Vorlage, die eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, will er den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter.
Um die Ziele der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie der Schweiz zu erreichen, braucht es eine umfassende Elektrifizierung im Verkehrs- und Wärmesektor, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Dazu muss die inländische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rasch und konsequent ausgebaut werden. Die Netz- und Stromversorgungssicherheit muss zudem mit weiteren spezifischen Massnahmen gestärkt werden. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schlägt der Bundesrat die dafür notwendigen Änderungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz vor. Er schafft damit einen gesetzlichen Rahmen, der Planungssicherheit gibt und Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und zu deren Integration in den Markt.
Zielwerte: Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Damit wird das Gesetz verbindlicher auf die Ziele der Versorgungssicherheit und der Klimapolitik ausgerichtet und schafft so Planungssicherheit für Investitionen.
Förderinstrumente: Die bisherigen Förderinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion sind bis Ende 2022 und 2030 befristet. Neu werden sie bis 2035 verlängert – zeitlich abgestimmt auf den gesetzlichen Zielwert 2035 – und marktnäher ausgestaltet. Beispielsweise sollen grosse Photovoltaikanlagen mittels wettbewerblicher Ausschreibungen gefördert werden. Das Einspeisevergütungssystem läuft wie geplant aus und wird durch Investitionsbeiträge ersetzt. Das sorgt für administrative Entlastung und ermöglicht mehr Zubau pro Förderfranken. Für grosse Wasserkraftanlagen stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Unterstützungsinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Der Netzzuschlag wird nicht erhöht, wird jedoch entsprechend länger erhoben.
Längerfristige Stromversorgungssicherheit im Winter: Auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie soll die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz erhalten bleiben. Dazu braucht es zusätzlich zum angestrebten Zubau der erneuerbaren Stromproduktion (Zielwert bis 2050: 39 TWh) bereits bis 2040 auch noch den Zubau von 2 TWh klimaneutraler Stromproduktion, die im Winter sicher abrufbar ist. Der Bundesrat will solche Anlagen, prioritär grosse Speicherkraftwerke, mit einem «Winterzuschlag» finanzieren.
Dieser ist im Stromversorgungsgesetz bereits heute zur Vorbeugung gegen mögliche Versorgungssicherheitsdefizite enthalten. Bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten werden dafür maximal 0.2 Rappen pro Kilowattstunde erhoben. Zudem wird eine strategische Energiereserve etabliert. Sie sorgt zusätzlich zu den Mechanismen im Strommarkt dafür, dass auch gegen Ende des Winters genügend Energie verfügbar ist. Daneben leistet der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Winter einen zunehmend wichtigen Beitrag zur längerfristigen Versorgungssicherheit.
Strommarktöffnung: Die vollständige Öffnung des Strommarkts stärkt die dezentrale erneuerbare Stromproduktion. Sie ermöglicht innovative Geschäftsmodelle (beispielsweise Energiegemeinschaften), die heute im Monopol nicht erlaubt sind, und integriert so den erneuerbaren Strom besser im Markt. Endverbraucher und Endverbraucher, die selbst Strom produzieren (Prosumenten), Produzenten und Stromlieferanten erhalten so wirtschaftlich wichtige Freiheiten. Um kleine Endverbraucher wie Haushalte vor Preismissbrauch zu schützen, gibt es auch weiterhin eine Grundversorgung. Darin wird ein Elektrizitätsprodukt angeboten, das ausschliesslich aus einheimischer erneuerbarer Energie besteht.
Netzregulierung, Daten und Messwesen: Die Nutzung und der Ausbau der Stromnetze soll kosteneffizienter werden. Dazu schafft der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit Endverbraucher und Speicherbetreiber ihre Flexibilität systemdienlich nutzen können, und er sorgt für ein verursachergerechteres Tarifierungssystem. Weiter schafft er einen regulatorischen Rahmen für den Austausch und den Schutz von Daten sowie die Einrichtung einer nationalen Energiedateninfrastruktur mit einem Datahub. Im Messwesen klärt der Bundesrat zudem die Verantwortlichkeiten und gesetzlichen Wahlfreiheiten.
Durch den Abbruch der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU dürfte auch das geplante Stromabkommen nicht in nützlicher Frist zustande kommen. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit der ElCom und unter Einbezug der Swissgrid, die kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen auf die Netzsicherheit und die Versorgungssicherheit zu analysieren. Zudem sind UVEK und ElCom bereits daran, allfällige zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der kurzfristigen Versorgungssicherheit zu prüfen. Das UVEK wird dem Bundesrat gegen Ende Jahr darüber Bericht erstatten.