Verordnungsrevision zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze in Vernehmlassung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 die Vernehmlassung zu einer Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen eröffnet. Ziel ist es, die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter zu beschleunigen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. März 2025.
Viele Leitungen im Übertragungsnetz der Schweiz erreichen in den nächsten Jahrzehnten das Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen deshalb erneuert werden. Zudem bedingt die zunehmende dezentrale Produktion von Elektrizität sowie die Elektrifizierung auf Seite der Verbraucher einen Um- und Ausbau des Stromnetzes. Das führt insgesamt zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, für welche die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Planungsfristen bereits heute eine Herausforderung darstellt.
Der Bundesrat will die Planungs- und Bewilligungsverfahren deshalb beschleunigen. Dies einerseits mit Anpassungen im Elektrizitätsgesetz, die von Juni bis Oktober 2024 in der Vernehmlassung waren. Die Botschaft an das Parlament wird voraussichtlich im Frühling 2025 überwiesen. Andererseits beauftragte der Bundesrat das UVEK, auch Anpassungen auf Verordnungsstufe zu prüfen, die zur Beschleunigung beitragen können. Diese werden nun in die Vernehmlassung geschickt. Sie können unabhängig von der Gesetzesvorlage und gestützt auf bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen umgesetzt werden.
Wichtigste Elemente der Vorlage
Die vorgeschlagene Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen betrifft das Verfahren für die räumliche Koordination der Leitungsvorhaben im Sachplan Übertragungsleitungen. Dieses wird optimiert, indem die allgemein gültigen Fristen aus der Verordnung gestrichen und durch eine verbindliche einzelfallbezogene Terminplanung ersetzt werden.
Zudem ist vorgesehen, die Behandlung von Plangenehmigungsgesuchen durch die Kürzung der Frist für die Ausfertigung der Entscheide zu beschleunigen. Schliesslich soll der bereits bestehende Katalog, der für gewisse technische Änderungen an elektrischen Anlagen Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht vorsieht, erweitert werden.
Dieser Bericht stammt aus einer Medienmitteilung des Bundesrats.