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Bundesrat setzt Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten in Kraft

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung gutgeheissen und rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Verordnung gilt bis Ende 2028. Die beschlossenen Massnahmen sollen die Kreislaufwirtschaft der Schweiz stärken und Arbeitsplätze erhalten.

Hohe Energiepreise stellen die Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten mit strategischer Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft der Schweiz vor grosse Herausforderungen. Mit einer dringlichen Änderung des Stromversorgungsgesetzes hat das Parlament im Dezember Entlastungsmassnahmen beschlossen. Die Unternehmen können unter bestimmten Auflagen eine über vier Jahre – von 2025 bis 2028 – gestaffelte Reduktion der Netznutzungsentgelte beantragen.

Die Verordnung regelt die Auflagen. Dazu gehören die Erhaltung des Produktionsstandorts, die Erarbeitung eines Netto-Null-Fahrplans bis Ende 2025, das Verbot von variablen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats, sowie die starke Einschränkung der Mittelabflüsse an die Eigentümer oder nahestehende Personen. Die Verordnung regelt weiter die Kriterien und den Prozess für die Reduktion der Netznutzungsentgelte und die Vergütungsmodalitäten. Die Standortkantone müssen zusätzlich mindestens die Hälfte der jeweiligen Reduktion durch eigene Massnahmen beisteuern, etwa durch Subventionen oder vergünstigte Darlehen.

Vier Recycling-Unternehmen können Überbrückungshilfen beantragen: Stahl Gerlafingen AG (SO), Steeltec AG (LU), Novelis Switzerland SA (VS) und Constellium Valais SA (VS). Die Reduktion der Nutzungsentgelte beträgt im ersten Jahr 50%, danach 37,5% im zweiten Jahr, 25% im dritten Jahr und 12,5% im vierten Jahr.

Die Gesamtkosten von rund 37 Millionen Franken werden von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid bei allen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern erhoben. Für Haushalte entstehen dadurch Mehrkosten von rund 3 Franken über die vier Jahre, für kleinere KMU von rund 33 Franken und für grosse Unternehmen von rund 100 Franken.

Hier kann die Medienmitteilung des Bundesrats mit weiteren Links geöffnet werden: www.news.admin.ch

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