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UVEK legt Kapitalkostensätze (WACC) fest

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Tarifjahr 2024 auf 4,13 % fest. Damit liegt der WACC höher als im Tarifjahr 2023. Ebenfalls legt das UVEK den nominalen WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2023 fest.

WACC Stromnetze
Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital).
Aufgrund der in der Stromversorgungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom, des SECO, des Preisüberwachers und weiterer interessierter Bundesstellen, setzt das UVEK den WACC für das Tarifjahr 2024 auf 4,13 % fest. Im letzten Jahr lag der WACC bei 3,83 %. Die IGEB findet diesen Wert im Vergleich zu der momentanen Zinssituation an den Kapitalmärkten sehr hoch.

WACC Produktionsanlagen mit erneuerbaren Energien
Mit den Förderinstrumenten (Marktprämien, Investitionsbeiträge) im Energiegesetz werden in der Schweiz Produktionsanlagen unterstützt, die erneuerbare Energie nutzen. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss.

Der WACC wurde für das Jahr 2023 wie folgt festgelegt:
Marktprämien Grosswasserkraft für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,23 % (Vorjahr 4,98 %)
Investitionsbeiträge Wasserkraft für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,23% (Vorjahr 4,98%)
Investitionsbeiträge Biomasse für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,23% (Vorjahr 4,53 %)
Investitionsbeiträge Geothermie für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,69 % (Vorjahr 5,44 %)
Einmalvergütung Photovoltaik Grossanlagen für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,23 % (neu)
Investitionsbeiträge Windkraftanlagen für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,46 % (neu)

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