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Bundesrat will Winterreserveverordnung verlängern

Um die Stromversorgung in den kommenden Jahren abzusichern, will der Bundesrat die Winterreserveverordnung bis 2030 verlängern. In einer Aussprache am 13. November 2024 hat er das UVEK beauftragt, bis Ende Januar 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Grund dafür ist, dass bis zum Winter 2026/27 noch keine neuen Anlagen zur Ablösung der bestehenden Reservekraftwerke bereitstehen werden. Zudem befindet sich die Vorlage zur Verankerung der Stromreserve im Stromversorgungsgesetz noch in der parlamentarischen Beratung.

Seit Anfang 2023 regelt die Winterreserveverordnung die Stromreserven für den Winter (Wasserkraftreserve sowie thermische Reserve aus Reservekraftwerken und Notstromgruppen). Sie wurde als Reaktion auf das erhöhte Risiko einer Energiemangellage und zur Stärkung der Energieversorgung im Winter geschaffen und ist bis Ende 2026 befristet. Ab 2025 ist die Wasserkraftreserve im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien verankert. Auch die thermische Reserve soll eine gesetzliche Grundlage erhalten: Im März 2024 hat der Bundesrat die Vorlage für die Stromreserve (Anpassung des Stromversorgungsgesetzes) ans Parlament überwiesen.

Verträge der bestehenden Reservekraftwerke laufen 2026 aus

Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) sowie für die Notstromgruppen laufen im Frühling 2026 aus. Um diese abzulösen, führte das Bundesamt für Energie eine Ausschreibung durch. Diese wurde jedoch nicht weiterverfolgt, da die offerierten Kosten zu hoch waren. Derzeit laufen auf Basis der Winterreserveverordnung Direktverhandlungen mit potenziellen Anbietern. Aufgrund der Zeitpläne der Projekte wird eine nahtlose Ablösung der bestehenden Reservekraftwerke (ab dem Winter 2026/27) jedoch nicht möglich sein.

Versorgungssicherheit im Winter soll weiterhin gewährleistet sein

Um die Versorgungssicherheit im Winter weiterhin zu gewährleisten, soll die Winterreserveverordnung bis 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die Verlängerung ermöglicht, die bestehenden Anlagen in Bereitschaft zu halten bis neue Reservekraftwerke zur Verfügung stehen. Neu soll zudem Swissgrid für die Umsetzung des Logistik-Konzepts für die Treibstoffversorgung der Notstromgruppen zuständig sein.

Untersuchte Alternativen

Geprüft wurde, ob bei einer drohenden oder bereits bestehenden Strommangellage neben der Wasserkraftreserve ausschliesslich Notstromgruppen eingesetzt werden könnten. Im Vergleich zu den Reservekraftwerke stossen diese jedoch mehr Schadstoffe aus und stünden im Falle einer Strommangellage aufgrund des Eigenbedarfs der Betreiber teilweise nicht zur Verfügung.

Eine Erhöhung der Wasserkraftreserve beurteilt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) als ungeeignet. Dies weil die Wasserkraftreserve die Stromproduktion lediglich zeitlich (in den Spätwinter) verschiebt und dem Stromsystem keine zusätzliche Energie zuführt.

Vernehmlassung

Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende Januar 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung der Verordnungen vorlegen.

Dies ist eine Medienmitteilung des Bundesrates.

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