Bundesrat verlängert die Winterreserveverordnung bis 2030
2023 hatte die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) eine thermische Reservekraftwerkskapazität von mindestens 400 Megawatt ab dem Jahr 2025 empfohlen. Die thermische Reserve wurde in der Zwischenzeit vom Parlament durch eine Anpassung des Stromversorgungsgesetzes verankert. Die neuen Regelungen treten jedoch frühestens 2027 in Kraft.
Versorgungssicherheit gewährleisten
Seit Anfang 2023 ist die Winterreserveverordnung in Kraft, um das erhöhte Risiko einer Energiemangellage zu mindern und die Energieversorgung im Winter zu stärken. Sie regelt die thermischen Stromreserven (Reservekraftwerke und Notstromgruppen) und ist bis Ende 2026 befristet. Auf dieser Grundlage wurden die bestehenden Reservekraftwerke Birr, Monthey und Cornaux sowie Notstromgruppen bis Ende April 2026 unter Vertrag genommen. Danach sollen sie durch fünf neue Reservekraftwerke abgelöst werden (Medienmitteilung von 14. Mai 2025), deren gesamte Leistung jedoch erst ab etwa 2030 zur Verfügung stehen wird. Um ab Frühling 2026 eine Lücke bei der thermischen Stromreserve zu verhindern, sollen der Gasturbinen-Prüfstand der Firma Ansaldo Energia in Birr (AG) ab Februar 2027 als Reservekraftwerk bereitgestellt und die Verträge der bestehenden Reservekraftwerke und Notstromgruppen verlängert werden (Medienmitteilung vom 25. Juni 2025). Ab dem Winter 2027/2028 soll neu auch eine Verbrauchsreserve einen Beitrag zur Stromreserve leisten.
Sie wird über Ausschreibungen gebildet. Stromintensive Unternehmen können daran teilnehmen, wenn sie im Fall einer Strommangellage ihren Stromverbrauch gegen eine Entschädigung reduzieren.
Finanzierung der Verlängerung
Für die Verlängerung der Verträge der bestehenden Reservekraftwerke Monthey und Cornaux und für die Notstromgruppen sowie für das Reservekraftwerk Ansaldo sind zusätzliche Kredite notwendig. Der Bundesrat hat diese Anträge dem Parlament unterbreitet. Anfang Juli 2025 hat die Finanzdelegation für die Bereitstellung des Reservekraftwerks von Ansaldo bereits einen dringlichen Zusatzkredit und einen dringlichen haushaltsneutralen Nachtragskredit zum Voranschlag 2025 im Umfang von je 25 Millionen Franken genehmigt. Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen Verpflichtungen für die Übergangslösung bis 2030 auf 352,3 Millionen Franken. Damit werden die Wiederinstandstellungs- und Bereitstellungskosten der Reservekraftwerke gedeckt. Auch eine Planungsreserve sowie die Bereitstellungskosten und Sanierungsmassnahmen für die Notstromgruppen werden damit finanziert. Diese Kosten werden über das Netznutzungsentgelt auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt. Sie führen in den Jahren 2027–2030 zu einer Zusatzbelastung von durchschnittlich rund 0,18 Rappen pro Kilowattstunde oder rund 8 Franken pro Jahr für einen durchschnittlichen Haushalt (Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden). Die Kosten für die neuen Reservekraftwerke, die voraussichtlich ab 2030 in Betrieb gehen, sind in diesem Tarif nicht enthalten.
In der Vernehmlassung, die von März bis Juni 2025 dauerte (Medienmitteilung vom 7. März 2025), sind 50 Stellungnahmen eingegangen. Die Mehrheit begrüsst im Grundsatz die Verlängerung der Winterreserveverordnung.
Dieser Bericht stammt aus einer Medienmitteilung des Bundes.
