Keine finanzielle Hilfe für Zweistoffanlagen
Der Bundesrat verzichtet darauf, Zweistoffanlagen finanziell zu fördern. Dies hat er an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024 beschlossen. Die Anlagen, die in einer sich abzeichnenden Mangellage von Gas- auf Heizöl-Betrieb umschalten können, tragen dazu bei, dass der Gasverbrauch kurzfristig gesenkt werden kann. Gemäss Bundesrat ist es aber an den Unternehmen zu entscheiden, ob sie auf solche Anlagen setzen wollen.
Die Schweiz verfügt weder über eigene Erdgasvorkommen noch über grössere inländische Speicherkapazitäten. Deshalb muss der Erdgasverbrauch zu 100% durch Importe gedeckt werden. Im Vorfeld von Mangellagen können Zweistoffanlagen zu einem tieferen Gasverbrauch beitragen.
Die Industrie setzt Zweistoffanlagen für die Produktion von Gebäudewärme und Prozessenergie ein. Im Normalfall dient bei diesen Anlagen Gas als Brennstoff, sie können jedoch ihren Betrieb auf Heizöl wechseln.
Der Anteil der Zweistoffanlagen ist seit Jahren rückläufig und beträgt derzeit noch 16% des Gasverbrauchs. Vor 20 Jahren lag dieser Anteil noch bei 40%. Der Bundesrat hatte deshalb 2023 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, zu prüfen, ob Zweistoffanlagen gestützt auf das Landesversorgungsgesetz finanziell gefördert werden sollen.
Keine finanzielle Förderung
Umfragen zur Nutzung der Zweistoffanlagen haben ergeben, dass die Umschaltung oft aus preislichen Gründen erfolgt. Zweistoffanlagen tragen deshalb nur in begrenztem Ausmass zur Bewältigung von Mangellagen bei. Es ist in erster Linie an den Unternehmen zu entscheiden, ob sie in ihrem betrieblichen Kontinuitätsmanagement (BCM) auf Zweistoffanlagen setzen wollen. Bei der Umschaltung bilden die begrenzten Logistikkapazitäten zudem eine besondere Herausforderung, da mehr Heizöl als üblicherweise benötigt wird. Ferner stünde eine Förderung im Widerspruch zur Erreichung des Netto-Null Klimaziels 2050.
Der Bundesrat lehnt deshalb eine finanzielle Förderung durch den Bund ab. Diese könnte zu Mitnahmeeffekten führen. Für eine finanzielle Förderung über den Garantiefonds zur Finanzierung des Erdgasersatzpflichtlagers besteht keine Rechtsgrundlage.
Die Umschaltung der Zweistoffanlagen soll jedoch weiterhin durch ein Erdgasersatzpflichtlager unterstützt werden. Das dazu nötige Heizöl extra leicht ist für den Bedarf von 4,5 Monaten in Pflichtlagern. Mit der Freigabe dieses Pflichtlagers kann der Bund die Umschaltung der Zweistoffanlagen in einer angespannten Versorgungssituation unterstützen.
Dies ist eine Medienmitteilung des Bundesrats