Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsrevisionen im Energiebereich eröffnet. Damit werden die Verordnungen an das vom Parlament im September verabschiedete Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angepasst. Gesetz und Verordnungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten, falls die Stimmbevölkerung das Gesetz in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 gutheisst.
Die Schweiz wird das freiwillige Gassparziel von 15% bis Ende März 2024 voraussichtlich erreichen. Von Oktober bis Dezember 2023 wurden bereits rund 71% der angestrebten Gesamtmenge eingespart. Die Schweiz trägt so solidarisch zum Gassparziel der EU-Mitgliedstaaten bei, um Engpässe bei der Energieversorgung zu verhindern. An seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 wurde der Bundesrat über den Zwischenstand zum Gassparziel informiert.
Die Kritik der Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) am System der Zielvereinbarungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ist inhaltlich und methodisch falsch. Bei den Reduktionsleistungen, die aufgrund einer Vereinbarung mit der EnAW zustande kamen, handelt es sich um tatsächlich realisierte Emissionsreduktionen von in der Schweiz produzierenden Unternehmen.
Um unsere Klimaziele zu erreichen und irreversible Veränderungen des Klimasystems zu verhindern, müssen wir nicht nur unsere Treibhausgasemissionen eindämmen, sondern auch überschüssiges, vom Menschen verursachtes CO2 wieder aus der Atmosphäre entfernen. Das ist das Ziel einer neuen gross angelegten Forschungsinitiative der Empa, «Mining the Atmosphere».
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die angepasste Verordnung zur Gasversorgung (VOGW) gutgeheissen. Sie tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Damit schafft er für die wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) die Voraussetzung, ein Gas-Monitoring aufzubauen und zu betreiben. Dieses Monitoring ermöglicht eine frühere Erkennbarkeit und raschere Intervention bei einer Gasmangellage.
Am 1. Januar 2023 waren in der Schweiz 693 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 kW in Betrieb. Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 950 MW zugenommen, wie der Bundesrat schreibt. Die Zunahme erfolgte aufgrund von mehreren neu in Betrieb gesetzten Kraftwerken und Erneuerungen.
Wenn die Schweiz das Ziel erreichen will, bis 2050 unter dem Strich keine Treibhausgase mehr auszustossen, ist sie auf den Einsatz von Negativemissionstechnologien (NET) angewiesen, also Verfahren, die CO2 aus der Atmosphäre entnehmen und langfristig speichern. Im Auftrag der TA-SWISS haben deshalb Forschende des Öko-Instituts und der Empa fünf für die Schweiz relevante NET unter Einbezug weiterer Experten evaluiert.
Dank der Vorsorgemassnahmen des Bundes, dem freiwilligen Energiesparen und nicht zuletzt dank der milden Witterung ist die Schweiz trotz angespannter Energieversorgungslage sicher durch den Winter gekommen. An einer Veranstaltung der Winter-Energiespar-Initiative hat der Bundesrat Bilanz gezogen. Das gemeinsame Ziel bleibt auch für den kommenden Winter bestehen: Eine Energiemangellage soll vermieden werden.
Der Jahresbericht der IGEB ist publiziert. Die Energiemangellage und die hohen Energiepreise beschäftigten die energieintensiven Betriebe und die IGEB im 2022 stark. Es war ein sehr intensives Jahr mit enger Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftsverbänden, dem Bundesrat und den Behörden, um auf die schwierige Lage der IGEB-Mitglieder aufmerksam zu machen.
Die IGEB hat für ihre Mitglieder schon viel erreicht und ist seit vielen Jahren eine verlässliche Partnerin für die Kernanliegen der energieintensiven Firmen. Dieses Engagement wird im neuen Imagefilm der IGEB gezeigt. In diesem Film erhalten Sie in wenigen Minuten einen guten Überblick über die Aufgaben der IGEB und über ihre Mitglieder die energieintensiven Unternehmen der Schweiz.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 entschieden, auf die Ausarbeitung eines dringlichen Bundesgesetzes zur Stärkung der Gasversorgung zu verzichten. Stattdessen soll die bis Ende September 2024 geltende Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung bei Bedarf verlängert werden.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 3. April 2023 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen von verschiedenen Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Es geht dabei um die Energieverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie die Kernenergiehaftpflichtverordnung.
Nach den ersten rund 100 Tagen als Chef des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Bundesrat Albert Rösti an einer Medienkonferenz seine Prioritäten präsentiert. Der UVEK-Vorsteher legt einen klaren Fokus auf die Sicherstellung der Energieversorgung. Er will zudem die Infrastrukturen für Stadt und Land weiterentwickeln.
Der Bundesrat hat das Resultat des Vernehmlassungsverfahrens für die Massnahmen in einer Strommangellage an seiner Sitzung vom 3. März 2023 zur Kenntnis genommen. Verschiedene Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren konnten aufgenommen werden. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen auf die dann bestehende Situation ausgerichtet.
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie zur parlamentarischen Initiative «Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparks und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft» verabschiedet. Er ist mit dem Entwurf einverstanden, schlägt jedoch Präzisierungen vor.
Das UVEK legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Tarifjahr 2024 auf 4,13 % fest. Damit liegt der WACC höher als im Tarifjahr 2023. Ebenfalls legt das UVEK den nominalen WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2023 fest.