Der Bundesrat verzichtet darauf, Zweistoffanlagen finanziell zu fördern. Dies hat er an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024 beschlossen. Die Anlagen, die in einer sich abzeichnenden Mangellage von Gas- auf Heizöl-Betrieb umschalten können, tragen dazu bei, dass der Gasverbrauch kurzfristig gesenkt werden kann. Gemäss Bundesrat ist es aber an den Unternehmen zu entscheiden, ob sie auf solche Anlagen setzen wollen.
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Im Falle einer schweren Mangellage unterstützt die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) die Wirtschaft, um zum Beispiel entstandene Angebotslücken bei lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu schliessen. Der Bundesrat nahm deren ersten Jahresbericht zur Kenntnis. Demnach weisen drei Viertel der über 60 WL-Massnahmen einen hohen Vorbereitungsstand auf.
Rund ein Fünftel des Energieverbrauchs in der Schweiz fliesst in die Industrie. Gerade die Unternehmen aus den energieintensiven Branchen haben ein grosses Interesse, ihren Energieverbrauch zu optimieren. Um sie dabei zu unterstützen, bietet das Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen von EnergieSchweiz das Förderprogramm «Pinch Energieanalysen für industrielle Betriebe» an.
Die IGEB führt jährlich vier Plenarversammlungen für ihre Mitglieder durch, in denen aktuelle Themen der Energiepolitik diskutiert werden. Die letzte Versammlung fand bei der Schweizer Salinen AG statt. Andreas Baud, stellvertretender CEO und Leiter Marketing, Verkauf und Tourismus, nahm die Teilnehmenden mit auf eine faszinierende Reise in die Welt des «weissen Goldes».
Der Bundesrat schreibt in seiner Medienmitteilung, dass er vom Parlament mit der Botschaft zum Nachtrag II/24 einen Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken beantragt. Der Kredit soll ab 2025 zur Verfügung stehen und den Ersatz allfälliger Kosten für Projektierungen und Vorleistungen für neue Reservekraftwerke im Falle eines Projektabbruchs sicherstellen.
Der Bundesrat hat für das bevorstehende Winterhalbjahr – von Oktober 2024 bis März 2025 – wiederum ein freiwilliges Gassparziel von 15% festgelegt. Die Schweiz trägt so solidarisch das Gassparziel der EU-Mitgliedstaaten mit. Es soll dazu beitragen, Engpässe bei der Energieversorgung im kommenden Winter zu verhindern.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung des Gas-Solidaritätsabkommens der Schweiz mit Deutschland und Italien zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung einhellig begrüsst. Ein Bundesbeschluss sieht die Genehmigung des Abkommens vor, die zwei weiteren Bundesbeschlüsse betreffen die damit verknüpften Verpflichtungskredite.
Der Bundesrat hat die Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt den Betrieb von Reservekraftwerken zur Bewältigung einer Strommangellage. In einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Strommangellage kann der Bundesrat die Inbetriebnahme von Reservekraftwerken als Interventionsmassnahme beschliessen.
Forschende des Paul Scherrer Instituts PSI haben analysiert, in welchen Regionen der Welt Wasserstoff am kostengünstigsten herzustellen wäre, um eine Ökonomie aufzubauen, die auf diesem alternativen Energieträger statt auf fossilen Quellen basiert. Ein Ergebnis: Der Ersatz fossiler Energien durch Strom und Wasserstoff bedeutet keineswegs, dass keine Treibhausgasemissionen mehr auftreten.
Die zweite Runde der Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2024/2025 wurde am 15.08.2024 abgeschlossen, teilt die Elcom mit. In der zweiten Teilausschreibung haben Gebote im Umfang von 82 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die Kosten für diese zweite Tranche betragen 5.6 Mio. EUR.
Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie führt ihren 1. CO2-Kongress durch. Die IGEB und weitere Verbände unterstützen den Kongress als Kooperationspartner. An diesem Kongress im Casino Bern findet ein Austausch zwischen Praxis, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung statt.
Das Zielvereinbarungs-System der EnAW, der Energieagentur der Wirtschaft, läuft sehr erfolgreich. Auch unsere Mitgliedfirmen nehmen daran teil und konnten ihre Emissionen stark reduzieren. Die Unternehmen sparen mit der Zielvereinbarung mehr CO2 ein als vereinbart. Die EnAW hat die Zahlen 2023 kommuniziert. 818 537 Tonnen CO2 wurden 2023 durch die Unternehmen der EnAW eingespart.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes eröffnet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter beschleunigen. Unter anderem sollen dafür Übertragungsleitungen künftig grundsätzlich als Freileitungen realisiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2024.
Die Vorbereitung und Umsetzung des Gas-Solidaritätsabkommens, mit dem sich die Schweiz, Deutschland und Italien in einer schweren Mangellage Gaslieferungen zusichern, wird in zwei Verordnungen geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 den Entwurf der ersten Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese Verordnung regelt die Vorbereitung und Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen.
Am 26. Juni 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet. Sie legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest und konkretisiert die Massnahmen, die das Parlament mit der Revision des CO2-Gesetzes im März 2024 beschlossen hat. Die Verordnung regelt unter anderem Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie klimafreundliche Technologien.
Der Bundesrat hat in einer Medienmitteilung informiert, dass er die Vernehmlassung zur Anpassung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) gestartet hat. Der WACC legt die risikogerechte Entschädigung für das in die Stromnetze investierte Kapital fest. Die Anpassung soll die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 um voraussichtlich 127 Millionen Franken entlasten.
Der Bundesrat hat verschiedene Teilrevisionen von Verordnungen im Energiebereich verabschiedet. Es geht dabei zum Beispiel um Investitionsbeiträge für Biogasanlagen und um den Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung. Die vier revidierten Verordnungen treten per 1. Juli 2024 in Kraft wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung informiert.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, der sogenannte Mantelerlass, macht einen ersten wichtigen Schritt Richtung Versorgungssicherheit mit klimaneutraler Energie. Die IGEB unterstützt den Mantelerlass. Wir erachten den Mantelerlass für wichtig und notwendig, sind aber gleichzeitig der Meinung, dass er nicht hinreichend ist. Die IGEB hat eine umfassende Vernehmlassung eingereicht.
Der Bundesrat teilt mit, dass er eine Aussprache zur Sicherung des metallischen Kreislaufs in der Schweiz geführt hat. Der Umbau des Energiesystems und die Dekarbonisierung fordern die energieintensive Industrie. Zahlreiche Instrumente des Bundes können die Unternehmen unterstützen. Im Vordergrund stehen die bereits verfügbaren und ab 2025 neu eingeführten energie- und klimapolitischen Fördermassnahmen.
Am 1. Januar 2024 waren in der Schweiz 705 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 Kilowatt in Betrieb (1.1.2023: 693 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 26 MW (Megawatt) zugenommen. Diese Zunahme erfolgte aufgrund von mehreren neu in Betrieb gesetzten Kraftwerken und Erneuerungen
